Unberechtige Abmahnung?

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Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter den Beweis der Ruhestörung antreten, wenn es zu einer Räumungsklage kommt. Auch die Abmahmung ist dann wertlos. Es gibt keinen Tonmitschnitt des Lärms, kein Lärmprotokoll, keinen Polizeibericht.

Die betreffenden Mieter solltest du wegen Verleumdung bei der Polizei anzeigen und ihnen zivilrechtlich die Nutzung deines gemieteten Parkplatzes untersagen, wenn du dafür noch Beweise hast... Fotos z.B. oder glaubwürdige Zeugen

Fristlose Kündigungen gehen nicht so leicht. Und der Vermieter muss dann beweisen, dass Ihr zu laut wart. Was er nicht kann. Es gibt zwar die anderen Mieter als Zeugen, aber auch denen wird nur mit Beweisen geglaubt. Sucht Euch andere Mieter als Zeugen für Euch, dass Ihr nicht zu laut seid! Wenn ALLE Mieter gegen Euch sind, würde ich so oder so wegziehen.

Nein, das sind nur die 3, mit denen wir kurze Diskussionen wegen unserem Parkplatz hatten.

@Ederin

Doof. Aber trotzdem irgendwann wegziehen. Die werden Euch so oder so piesacken und dagegen kann man kaum was machen. Erst Lärmbelästigung, dann zerkratze Autos usw. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind kaum zu beenden.

@segler1968

Ja, wirklich schlimm. Und dass obwohl wir ihnen nichts getan haben

im vertrag muss nichts von ruhezeiten stehen. es gibt ja gesetzliche ruhezeiten.

ich würde mich mit dem mieterschutzbund in verbindung setzen, weil in der tat kann man nicht beweisen, dass man ruhig war.

ich würde daher fragen: wann soll das gewesen sein? wodurch ist der lärm entstanden? vielleicht kann man dann wind aus den segeln nehmen, wenn man an einem tag/abend gar nicht da war.

und ich würde sagen, dass sie beim nächsten mal doch bitte wirklich die polizei rufen sollen - die polizei findet das nämlich bestimmt nicht lustig, wenn sie an ner wohnung klingelt, aus der nichts hören ist. also entweder hat man dann die polizei als zeugen, dass nichts war. oder die mieter trauen sich nicht mehr, was zu sagen - weil die eier muss man erst mal haben, die polizei ohne grund zu holen.

Und was ist, wenn wir nicht beweisen können, dass wir nicht zu Hause waren oder leise waren? Es steht ja schließlich Aussage gegen Aussage.

Würden Sie beim Vermieter schriftlich um genau Angaben bitten?

@Ederin

schriftliche angaben finde ich immer gut - da weiß man jeder zeit, wer was behauptet und gesagt hat. wahrscheinlich wird er nicht sagen, wer sich beschwert hat. aber wann und über was, das sollte er schon sagen können. sonst hat seine abmahnung weder hand noch fuss.

@Ederin

Nicht ihr müsst beweisen, dass ihr ruhig ward, sondern die Gegenseite, dass ihr Ruhestörung begangen habt.

Die Abmahnung muss den Vorgang der (angeblichen) Ruhestörung mit Art, Datum, Uhrzeit genau benennen und Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen, sonst ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

@Familiengerd

In der Abmahnung steht nichts von genauen Zeiten. Nur dass wir angeblich immer lauter werden, was totaler Quatsch ist.

@Ederin

Eine solche unpräzise Äußerung ist - juristisch - keine Abmahnung.

Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Wenn die Anwürfe der Mieter wirklich unbegründet sind, dann hast Du nichts zu befürchten. Im Gegenteil, da würde ich es dann sogar begrüßen, wenn die Polizei geholt wird, denn dann hast Du gleich neutrale und unbeeinflusste Zeugen. Denn wenn das dann amtsbekannt ist, dass nichts war, läuft die ganze Sache umso schneller ins Leere... 🙂

Aber wenn etwa drei Personen gegen uns aussagen, wird doch der Mehrheit geglaubt oder nicht...? Nein, wegen der Polizei machen wir uns gar keine Sorgen.

@Ederin

Wenn 100 Leute eine Falschaussage machen und es polizeilich aktenkundig ist, dass das Gegenteil wahr ist, nützen auch 100 Leute nichts.

Du hast die Möglichkeit, die lieben Nachbarn wegen Verleumdung anzuzeigen. Wider besseres Wissen erhobene Behauptungen sind strafbar.

Dem Vermieter gegenüber bestreite die Anschuldigungen (per Einwurfeinschreiben ) und teile ihm dazu mit, dass die Nachbarn durch ihr Verhalten den Hausfrieden stören und dass er dem abhelfen soll. Frist: 1 Woche, ansonsten Minderung der Miete .