Darf Vermieter Größe des Hundes verbieten/festlegen?

6 Antworten

Es ist natürlich schön, dass dein Vermieter überhaupt Hunde akzeptiert. Das ist leider nicht bei allen so.

Wenn du dich in einen grösseren Hund verliebst, dann zeige dem Vermieter doch ein paar Fotos mit Beschrieb. Das kommt meist besser an, als wenn du nur eine Rasse nennst.

Oder ein Hund aus dem Heim / von Privat, der schon erzogen ist und denn du mal auf Probe nehmen kannst. So kann er dich und alle anderen ihn kennenlernen.

Viel Glück

Der Vermieter darf durchaus mitbestimmen, welche Hunde ( Rasse, Grösse ) er abweichend von der üblichen Kleintierhaltung in seiner Wohnung duldet. Er könnte Hundehaltung auch von vornherein komplett untersagen. Euer Vermieter bietet aber durchaus schon die Möglichkeit, zumindest in gewissem Rahmen der Hundehaltung zuzustimmen. Diese Toleranz liegt also schon an sich über der gesetzlichen Mindestduldung der Tierhaltung. Hunde zählen halt leider nicht zu den "üblichen Kleintieren".

En Hauseigentümer kann sogar die Hundehaltung verbeten. Also mache kein Theater .Mit 3 Stunden alleinlassen wird das nichts auch das kann der Eigentümer untersagen ,denn der Hund wird in der Zeit Bellen wie ein Weltmeister .Ein Hund darf am Tag nicht länger als insgesamt 30 Minuten Krach machen. Der Wohnungseigentümer kann alles festlegen was Ihm nicht passt . .Oder willst Du immer klagen. Ich sehe schon im eigenen Haus zu ,das Die Nachbarn nicht durch meinen Hund gestört werden.

En Hauseigentümer kann sogar die Hundehaltung verbeten.

Aber nur dann, wenn er einen guten Grund hat. Einfach grundlos verbieten geht nicht.

Der Wohnungseigentümer kann alles festlegen was Ihm nicht passt

Das wäre toll ;-)

@ChristianLE

Das liegt am Eigentümer: Er kann Hundehaltung Verbieten, Generell.

Wer sagt, dass ALLE Hunde bellen, wenn sie mal alleine Zuhause sind?? ;-) Meine 2 bleiben ohne Probleme mal 3-5h alleine! Und das in einem Haus mit 11 Stockwerken und unzähligen Nachbarn! ;-) Da wären wir schon längst rausgeflogen, wenn sie wie von dir beschrieben jedes Mal Radau machen würden. 3h finde ich völlig ok, nicht jeder Hundehalter ist arbeitslos, Rentner oder Hausfrau/mann!

wenn der Anwalt das nicht weiss. ich würde erstmal an das halten. was der vermieter in dein mitvertrag vereinbahrt hat. da stehste erstmal sicher da

wie gesagt da steht "benötigt Zustimmung" aber nicht das nur eine gewisse Größe erlaubt wird :/ komisch das noch keiner das Problem hatte

@JeannyMolt

fragt ihn doch mal, was er darunter vorstellt, wie groß ein Hund sein muß, das ein Hund bei dir einziehen darf.

Habe schon einen Anwalt für mietrecht angerufen der wusste es aber selbst nicht genau.

Dann hat er den Beruf verfehlt bzw. die falsche Sparte gewählt.

Kann mir das nicht vorstellen dass ein Anwalt für Mietrecht das nicht weiß.