Schönheits-OP (Nasenverkleinerung) als Polizist?

1 Antwort

Eigentlich ist nichts verboten. Du kannst aber Dich nicht Krankschreiben lassen, wegen einer Schönheits OP, Du mußt Urlaub nehmen.

Wegen der Nase ist der Zinken ein Auswahlkriterium bei der Bewerberauswahl. Jeder merkt das, wenn Du im Polizeidienst dann ohne Zinken herumläufst.