Polizei Akteneinsicht?

 - (Ausbildung, Polizei, Staatsanwaltschaft)

5 Antworten

gibt es Ermittlungs-/Strafverfahren

wenn nicht dann gibt's auch keine Angaben zu machen

oder hat man ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, wenn nichts anhängig ist

Mann, lieber Flurex,

wenn du aber zur Bundespolizei willst, solltest du aber einfache Sätze deuten und Zusammenhänge verstehen können.

Da steht doch ganz KLAR:

"ein, dass die Bundespolizei Einsicht in eventuell vorhandene Ermittlungs-/Strafakten erhält."

Du wirst doch wohl durch Krimis wissen, was Ermittlungen oder Strafakten sind?

Da hättest du dich dann fragen müssen: "Wurde gegen mich schon mal ermittelt bzw. habe ich eine Strafe begangen?"

Wenn du diesen einfachen Satz schon nicht verstehst, bist du für die Bundespolizei schlichtweg der falsche Mann. Dort sind die Zusammenhänge in Zukunft noch komplexer. Dann bist du ja völlig überfordert!

Ich stehe verdammt unter stress und versuche in meiner Bewerbung Fehler zu meiden... Mir stehen noch viele Arbeiten bevor, wie ein Physiktest vorzubereiten oder für Klausuren zu lernen. Diese Woche entscheidet klar über meine zZukunft und ich will mir da nichts verbauen... tut mir leid. Trz danke für die Antwort

Nichts. Da gegen dich nichts vorliegt (oder doch?) brauchst du da nichts eintragen. Nur wenn gegen dich was anhängig ist mußt du die ermittelnde Staatsanwaltschft bzw. Polizeibehörde angeben.

Du warst schneller.

@koten

War ja auch einfach.

Danke für die Bewertungen.

Vorausgesetzt gegen dich ist ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig, sollst du Angaben machen bei welcher Behörde (z.B.: Staatsanwaltschaft Berlin) und das Aktenzeichen angeben.

Mit anderen Worten : Dein zukünftiger Arbeitgeber möchte wissen, ob du irgendwo beim klauen erwischt wurdest und es einen Vorgang darüber gibt.

Wenn das nicht der Fall ist, mach einfach einen Strich durch und sei glücklich :)

Das ist die schlichte Prüfung Deines Vorlebens, ob Du schon mal aktenkundig geworden bist mit irgendwelchen Straftaten.