Zur Polizei Mit Jugendsünde?
Ich habe eine Frage, und zwar habe ich vor mich im Mittleren Dienst der Bundespolizei zu bewerben.Ich habe in der Vergangenheit Unglücklicherweise Zwei Straftaten begangen. Im Alter von 15 Jahren welche beide am 19.12.2018 eingestellt wurden, Unter denn Paragraphen 45 Abs.2 Jugendgerichtgesetz.Das erste Verfahren war ein Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, das zweite Verfahren war eine Bedrohung mit einem Kattermesser ich habe nicht gedroht damit Zuzustechen hatte es in der Hand habe es an diesem Tag im kunstuntericht gefunden
Tatworwurf : Bedrohung
Ich muss dazu sagen das ich damals nicht besonders reif war und ich diese Taten sehr Bereuhe und mich dafür schäme
Habe ich noch Chancen auf eine Ausbildung bei der Bundespolzei ?
In denn Bewerbungs Unterlagen steht das ich Stellungnehmen soll zu Verfahren die gegen mich liefen wie mache ich dies am besten ?
7 Antworten
Du kannst davon ausgehen, dass du mit diesen tatvorwürfen im Polizeicomputer gespeichert bist.
Also würde ich das offensiv angehen und halt ausführlich erläutern, was dich damals dazu veranlasst hat, warum die Strafverfolgung eingestellt wurde und vor allem anderen, das und warum du die Sachen bereust und was dich das gelehrt hat.
Vermutlich hat dich die persönliche Auseinandersetzung mit diesen Angelegenheiten ja auch dazu gebracht, dich für den Polizeiberuf zu interessieren... Auch das würde ich ausführlich darstellen.
So gelingt dir vielleicht, aus einem Makel einen Konkurrenzvorteil zu machen...
Viel Erfolg!
Danke! :)
In denn Bewerbungs Unterlagen steht das ich Stellungnehmen soll zu Verfahren die gegen mich liefen wie mache ich dies am besten ?
Indem Du den Sachverhalt aus Deiner Sicht darstellst und für Dich sprechende Gesichtspunkte erwähnst: Keine Verurteilung, nur geringe Schuld, jugendtypische Verfehlung, deren Unrecht Du inzwischen einsiehst.
Habe ich noch Chancen auf eine Ausbildung bei der Bundespolzei ?
Halte ich für schwierig. Aber Probieren geht über Studieren...
In denn Bewerbungs Unterlagen steht das ich Stellungnehmen soll zu Verfahren die gegen mich liefen wie mache ich dies am besten ?
Das hängt davon ab, was genau Du getan hast.
Danke 👍🏼
Ich würde es versuchen und das nicht erwähnen.
Das verschwindet nach ein paar Jahren aus den Akten. Im Zweifel noch etwas warten.
Schau hier, 5 Jahre ist die Zeit.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-steht-im-Fuehrungszeugnis-article15200176.html
Die Tat steht auch im Erziehungsregister,dies wird mit denn 24 Lebensjahr gelöscht.
Da war ich mir nicht sicher. Ich hatte jedenfalls auch ne Straftat und bin mit 24 Jahren in den Dienst getreten. Hätte ich nicht erwartet
und das nicht erwähnen.
Schlechte Idee, schlechter Rat.
Du wirst das offen angeben müssen. Gib das am besten so an wie du es am besten für richtig hälst bzw. wie es da steht das du es machen sollst.
Auf keinen Fall verschweigen. Wäre blöd wenn das nach 2 Jahren rauskommt und du siehst wie alle deine Kollegen die Ausbildung beenden während du entlassen wirst. Also lieber jetzt machen auf das Risiko, dass das vllt nichts wird als das sie dich wirklich irgendwann mittendrin rausschmeißen.
Wenn du nunmal Mist gebaut hast musst du das jetzt auslöffeln.
EDIT: Oder du fragst erstmal abstrakt an was genau man da angeben muss. Wenn man dir sagt ALLES dann gib es an. Wenn es heißt "Nur ab..." und du bist drunter dann lass es
Hallo und danke für deine Antwort.
In denn Bewerbungsunterlagen steht das ich Stellung dazu nehmen soll,Ich Werde mich bewerben und es einfach mal Probieren 😉.
Nein !
Danke für die Antwort,Hast du Eventuell auch Eine Quellen Angabe?.
Ich bin nicht vorbestraft, beide Verfahren wurden Gemäß Paragraph 45 ABS 2 eingestellt.
Dann kannst versuchen
Blödsinn!
Die Polizei Behörde prüft alles auf Herz und Nieren.