Zur Polizei Mit Jugendsünde?

7 Antworten

Du kannst davon ausgehen, dass du mit diesen tatvorwürfen im Polizeicomputer gespeichert bist.

Also würde ich das offensiv angehen und halt ausführlich erläutern, was dich damals dazu veranlasst hat, warum die Strafverfolgung eingestellt wurde und vor allem anderen, das und warum du die Sachen bereust und was dich das gelehrt hat.

Vermutlich hat dich die persönliche Auseinandersetzung mit diesen Angelegenheiten ja auch dazu gebracht, dich für den Polizeiberuf zu interessieren... Auch das würde ich ausführlich darstellen.

So gelingt dir vielleicht, aus einem Makel einen Konkurrenzvorteil zu machen...

Viel Erfolg!

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:32

Danke! :)

In denn Bewerbungs Unterlagen steht das ich Stellungnehmen soll zu Verfahren die gegen mich liefen wie mache ich dies am besten ?

Indem Du den Sachverhalt aus Deiner Sicht darstellst und für Dich sprechende Gesichtspunkte erwähnst: Keine Verurteilung, nur geringe Schuld, jugendtypische Verfehlung, deren Unrecht Du inzwischen einsiehst.

Habe ich noch Chancen auf eine Ausbildung bei der Bundespolzei ?

Halte ich für schwierig. Aber Probieren geht über Studieren...

In denn Bewerbungs Unterlagen steht das ich Stellungnehmen soll zu Verfahren die gegen mich liefen wie mache ich dies am besten ?

Das hängt davon ab, was genau Du getan hast.

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:35

Danke 👍🏼

Ich würde es versuchen und das nicht erwähnen.
Das verschwindet nach ein paar Jahren aus den Akten. Im Zweifel noch etwas warten.

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:33

Die Polizei Behörde prüft alles auf Herz und Nieren.

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:39
@brennspiritus

Die Tat steht auch im Erziehungsregister,dies wird mit denn 24 Lebensjahr gelöscht.

brennspiritus  14.05.2021, 18:40
@Fragesteller461

Da war ich mir nicht sicher. Ich hatte jedenfalls auch ne Straftat und bin mit 24 Jahren in den Dienst getreten. Hätte ich nicht erwartet

wiki01  14.05.2021, 19:54
und das nicht erwähnen.

Schlechte Idee, schlechter Rat.

Du wirst das offen angeben müssen. Gib das am besten so an wie du es am besten für richtig hälst bzw. wie es da steht das du es machen sollst.

Auf keinen Fall verschweigen. Wäre blöd wenn das nach 2 Jahren rauskommt und du siehst wie alle deine Kollegen die Ausbildung beenden während du entlassen wirst. Also lieber jetzt machen auf das Risiko, dass das vllt nichts wird als das sie dich wirklich irgendwann mittendrin rausschmeißen.

Wenn du nunmal Mist gebaut hast musst du das jetzt auslöffeln.

EDIT: Oder du fragst erstmal abstrakt an was genau man da angeben muss. Wenn man dir sagt ALLES dann gib es an. Wenn es heißt "Nur ab..." und du bist drunter dann lass es

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:35

Hallo und danke für deine Antwort.

In denn Bewerbungsunterlagen steht das ich Stellung dazu nehmen soll,Ich Werde mich bewerben und es einfach mal Probieren 😉.

Nein !

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:24

Danke für die Antwort,Hast du Eventuell auch Eine Quellen Angabe?.

Fragesteller461 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:29
@Kernwaffe

Ich bin nicht vorbestraft, beide Verfahren wurden Gemäß Paragraph 45 ABS 2 eingestellt.

Sirius66  14.05.2021, 19:31

Blödsinn!