Schmerzensgeld trotz teilschuld?
Ich wurde vor 2 Wochen von einem Auto angefahren als ich Fahrrad gefahren bin. Polizei und Krankenwagen waren vor Ort. Ich war auf einer Hauptstraße und bin mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg gefahren aber in die falsche Richtung. Der auto Fahrer wollte rechts auf die Straße biegen, hatte aber rot und ist nur los gefahren weil er ein Schild mit dem grünen Pfeil hatte. Die Polizei sagt ich habe Teilschuld weil ich in die falsche Richtung gefahren bin. Ich habe schwere Knie Prellungen. Kann ich trotzdem Schmerzensgeld fordern?
9 Antworten
Ich denke eher nicht..du warst Geisterfahrer und hast den Unfall maßgeblich mitverschuldet.
Versuchen kannst du es, aber nicht, dass es zum Bumerang wird, und der Autofahrer auch Schmerzensgeld verlangt
Das ist doch Unsinn. Du warst auf dem Fahrradweg in der falschen Richtung unterwegs und hast zudem auch noch die Vorfahrt des Autofahrers missachtet.
Du bist aber sicherlich keine 10 Jahre. Bei einem Kind ist es was anderes.
Radfahrer haben keine eingebaute Vorfahrt, auch wenn sie es oft genug meinen.
Der auto Fahrer wollte rechts auf die Straße biegen, hatte aber rot und ist nur los gefahren weil er ein Schild mit dem grünen Pfeil hatte
Also hatte er kein rot, sondern hat angehalten und durfte aufgrund des grünes Pfeils rechts abbiegen.
Wer hat die Teilschuld des Autofahrers festgestellt?
Schmerzensgeld kannst du immer fordern. Ob du es bekommst, wird letztendlich ein Richter entscheiden.
Lass es sein.
Ja, du kannst irgendwas fordern. Ob er zahlen muss, wird aber ein Gericht feststellen müssen.
Da du hier eine nicht unerhebliche Teilschuld trägst, gehe ich stark davon aus, dass das Gericht nur einen Teil deiner Forderungen statt gibt und wir hier bei einem "teilweisem Obsiegen" sind. Damit würdest du auch einen Teil der Gerichtskosten tragen und bleibst auch auf den Kosten für den Anwalt sitzen.
Es wird dich also wohl mehr kosten als dir zugesprochen wird...
Fordern kannst du immer aber ob du etwas bekommst ist immer etwas ganz anderes
Hier wird es wohl eine teilschuld von 50:50 geben .
Du könntest Schmerzensgeld gegenüber dem Fahrer bzw. der KFZ Versicherung stellen .
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil nach Ansicht des Gerichts der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers und die Radfahrerin ihrerseits damit hätte rechnen müssen, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. (Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98)
Aber ich war ja auf dem Fahrrad weg und wenn es ein 10 jährige Kind wäre, hätte der Autofahrer 100% schuld 🤔