Kann ein parkendes Auto schuld an einem Unfall haben?
Ich habe mein Auto kurz nach einer Kreuzung abgestellt. (Zwischen Auto und Kreuzung waren rund 4m Abstand) Ein anderer Wagen wollte rechts, in besagte Kreuzung, einbiegen und übersah dabei anscheinend eine Fahrradfahrerin und fuhr diese leicht an, trotz deutlich erkennbarem Fahrradweg. Nach kurzer Zeit kam auch die Polizei. Der Unfallverursacher wollte mir die Schuld in Schuhe schrieben. Der Polizist sagte mir, dass ich den Fußgängerweg minimal behindere und deswegen eine Ordnungswidrigkeit begehe. Kann der Unfallverursacher mir eine Teilschuld zusprechen bzw. seine Versicherung ?
9 Antworten
Das Auto schon mal gar nicht, eher der Fahrer, der es abgestellt hat.
Wenn ein anderer Autofahrer seine Aufmerksamkeit nicht den gegebenen bedingungen anpaßt trägst Du gar keine Schuld, selbst dann nicht, wenn Du verbotswidrig parken würdest. Hat man bei mir auch versucht. Ich hatte meinen Wagen geparkt und mir ist jemand beim rückwärts ausparken in die Seite gefahren. Er gab an, das er den Wagen im Dunkeln nicht hatte sehen können, und er hatte auch nicht damit gerechnet, das jemand im eingeschränkten Halteverbot parkt. Die generische Versicherung hat mir daraufhin 25 % als teilschuld vom Schaden abgezogen. Ich ging vor Gericht, und nach nicht mal zehn Minuten Verhandlung entschied der Richter, das die Versicherung den vollen Schaden ersetzen muss.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Fahrzeug so führen, das er andere weder behindert noch gefährdet. Das trifft auch auf denjenigen zu, der durch einen anderen behindert wird. Er muss halt seine Fahrweise der Situation anpassen. Lernt man als erstes in der Fahrschule, den § 1 der StVO, die Grundregeln.
Vielen Dank, die Antwort gab mir mein Anwalt ebenfalls nach kurzer Rücksprache
Fünf Meter sind vorgeschrieben, mindestens, eine Mitschuld kann so nicht ausgeschlossen werden, was durch Richter entschieden wird.
Prinzipiell ist das möglich, im hier vorliegenden Fall halte ich das für unwahrscheinlich.
Falls tatsächlich was kommt, kannst du die Forderung an deine Kfz Haftpflichtversicherung weitergeben.
5m ist der Mindestabstand
Du warst unter dem Mindestabstand zur Kurve.
Das könnte wirklich Mitschuld geben. Das wird aber ermittelt.. und ein bisschen denk ich, wenn Du da nicht grad nen fetten Truck geparkt hast.. machte der 1m echt so einen Unterschied?
Ooooch die armen Kleinen dürfen alles? Ich liebe ja Smarts und besitze selbst einen aber das ist doch kein Argument.
Solche Kommentare kann man sich doch sparen, es ging um die Größe des Wagens und nicht im eine Schuldzuweisung
Und was hat die Größe des Wagens mit dem Sachverhalt zu tun? Da der Smart vorne und hinten sofort hoch ist, verdeckt er bei gleichem (zu geringem) Abstand zur Kreuzung eher noch mehr Sicht als andere Autos.
Ich glaube man kann einen Smart nicht mit einem truck (siehe Antwort oben) vergleichen.
Eher nicht aber zu dicht ist eben zu dicht und du musst damit rechnen, eine Mitschuld am Unfall zu bekommen.
Es war ein kleiner Smart...