Wurde mit dem Rad angefahren was tun?

13 Antworten

Laß das vom Arzt dokumentieren und gehe anschließend zur Polizei und erstatte Anzeige.Hoffentlich hast Du die Adressen der Zeugen.


Direkt am Unfallort auf die Polizei warten. Denen das Kennzeichen geben, Fahrer bekommt ne Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Dazu ist es wohl zu spät!

Dir geht es doch um ein Schmerzensgeld. Über den Zentralruf der Autoversicherer kommst du an die Versicherung. Diese kann dann zwischen dir und dem Fz-Halter vermitteln. Ihm dafür eine Unfallfluchtanzeige (die m.E. nicht stattgefunden hat) reinzuwürgen, ist nicht nötig.

immer sollen die autofahrer schuld sein ,pack dich an deine eigene Nase ,und als Radfahrer kannst du ruhig auch mal was einstecken ,ist ein Autofahrer etwa auch schuld wenn du mit deinem Fahrrad ausrutscht man man 

Eine VU-Flucht liegt nicht vor, da es zunächst keinen Schaden gab. Die Polizei wird dir nicht helfen können.  

Um deinen Schadenersatzanspruch durchzusetzen, wende dich an den Zentralruf der Versicherer, sie geben dir anhand des Kennzeichens die Halterdaten, so dass du deine Ansprüche geltend machen kannst.