Wenn bei einem Unfall die Schuld polizeilich festgelegt wurde, kann der Gegner eine teilschuld anfechten?

12 Antworten

Nun, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt und dort bewiesen wird, dass Du eine Teilschuld hast, musst Du das wohl respektieren...

Es kommt meines Erachtens selten vor, dass die Polizei bei der Unfallaufnahme sagen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu 100% Schuld hat, wenn es nicht eindeutig ist...

Die Polizei ist (letztlich) nicht zuständig für die Entscheidung über die Schuldfrage. Wenn man sich nicht einig wird, muss es rechtlich geklärt werden. Ich würde mich da bei deiner Versicherung erkundigen, welche Schritte die empfehlen.

Natürlich würde das Protokoll der Polizei herangezogen werden zur richterlichen Klärung der Angelegenheit. Und eine für den Klagenden negative Entscheidung würde auch Kosten für den Kläger mit sich bringen. Dieses Risiko muss er einkalkulieren.

 Einige Zeit später:

  Meine Antwort war nach wenigen Minuten da, eine Reaktion von dir blieb bislang aus. Schade! Über ein 'Danke', bzw. eine positive Bewertung, hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Die Polizei beurteilt den VU nach öffentlichem Recht (Bußgeld, StVO, strafrechtliche Aspekte etc.). Die Schuldfrage hinsichtlich der Schadensregulierung ist Zivilrecht. Melde es der Versicherung und warte ab. Später ggf. zum Anwalt.

Hallo , danke für die schnelle Antwort. Ich hab es seiner Versicherung gemeldet !

@Pitra80

Vielleicht auch noch deiner, da der gegnerische Anwalt ja eine Teilschuld reklamiert.

Schuldfragen werden ( "letztendlich" ) nicht von der Polizei geklärt. Der kann nur seine Meinung sagen und u.U. aus einer gewissen Erfahrung heraus "beurteilen". Ein Urteil spricht am Ende ein Richter, wenn sich die Versicherungen und Versicherten nicht einigen,

Natürlich wird in einem solchen Fall ein rechtschutzversicherter Kontrahent nicht selten versuchen Dir eine Teilschuld anzulasten.

Gib Deine Schadenversicherung an die gegnerische Versicherung, sowie auch an Deine Versicherung ab und diese werden die Schuldfrage unter sich aushandeln.

Oder auch Du suchst Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und lebst mit der Unsicherheit der Kostenverteilung für die Rechtsberatung / -Vertretung, soweit Du nicht im Besitz einer Rechtschutzversicherung bist.