Schlosswechsel - mein Vermieter hat mich ausgesperrt!

21 Antworten

miete zahlen oder ausziehen

er hat jetzt eh das recht dich fristlos zu kündigen und eine räumungsklage zu initiieren

kosten daraus gehen alle zu deinen lasten

jetzt kannst du natürlich einen schlüssel von ihm verlangen

solange kannst du die miete mindern

er wird dir als nächstes heizung und wasser abstellen, btw

KaeteK  30.11.2012, 10:19

Scherzkeks :-) > solange kannst du die miete mindern> Zwei Mieten im Rückstand ist mehr als gemindert :-)

lg

larry2010  30.11.2012, 10:31

miete darf man da nciht mindern, aber der vermieter darf auch nciht wasser udn heizung abstellen

Du zahlst keine Miete und verlangst noch den Schlüssel ?

Hut ab :o(

Ruf deinen Vermieter an , der wird dir die richtige Antwort geben .

naja wenn du nicht reinkommst und dir keiner aufmacht und der Vermieter nicht erreichbar ist, darfst du auf Kosten den Vermieters den Schlüsseldienst holen.

schnucki65  30.11.2012, 10:20

Den Schlüsseldienst zahlt immer der Auftraggeber !

Mismid  01.12.2012, 17:08
@schnucki65

klar das ist wie beim Abschleppen. Aber man kann die Kosten dann zurückfordern vom dem der an der Sache Schuld war.

Nein, das darf er nicht, aber was erwartet Du, wenn Du keine Miete zahlst?

albatros  01.12.2012, 01:55

Wo steht, dass sie keine Miete zahlt. Sie schreibt, sie hat zwei Monate Mietschulden.

MosqitoKiller  01.12.2012, 08:27
@albatros

Das ist völlig irrelevant, zwei Monatsmieten Rückstand sind unentschuldbar, und bei der derzeitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung darf der Vermieter zwar nicht selbst eingreifen, wundern sollte es aber dennoch niemanden, vor allem nicht den Mieter/Fragesteller...

Das ist nämlich eine der schlimmsten Sachen überhaupt, noch schlimmer als die verbotene Eigenmacht, dass säumige Mieter sich auf der vermeintlichen Sicherheit des deutschen Rechts ausruhen und sich über so was auch noch aufregen können und von ihm auch noch geschützt werden, obwohl es massenweise staatliche Hilfe gibt, die Miete zu zahlen. Das ist auch verfassungsrechtlich insbesondere zu vergleichbaren Rechten nicht mehr nachvollziehbar...

Ich bin mit 2 Mieten im Rückstand, aber das gerechtfertigt es doch nicht, mich einfach "auszusperren"?

(Leider) nein, aber die fristlose Kündigung.

TOBschluessel  30.11.2012, 14:33

nur ne fristgerechte.. bedarf keiner mahnung kann aber durch zahlung eines betrag x wieder abgewendet werden..

salome77  30.11.2012, 16:47
@TOBschluessel

Quatsch, 2 Monatsmieten Rückstand rechtfertigen eine fristlose Kündigung.

anitari  30.11.2012, 18:27
@TOBschluessel

nur ne fristgerechte..

Irrtum und kann nur durch die Zahlung eines Betrages in voller Höhe der offenen MM abgewendet werden.

heimwerker  30.11.2012, 19:32
@anitari

@anitari: genauso ist es und wurde hilfweise fristgerecht gekündigt, reicht in aller Regel die schleppende Zahlungsweise aus um den MIeter loszuwerden. MfG