Hilfe! Vermieter hat das Schloss ausgetauscht!

9 Antworten

Hallo! Dein vermieter darf dir nicht ohne vorwarnung den Eintritt in deine wohnung verwehren. Er hat zwar die möglichkeit dir fristlos zu kündigen jedoch müsstest du dazu mind 2 aufeinanderfolgende monatsmieten nicht bezahlt haben. Jedoch müsste auch dies auf jeden Fall schriftlich geschehen! An deiner stelle würde ich sofort die polizei rufen und den rechtsanwalt einschalten, dieser kann dir dabei sicherlich auch weiterhelfen! Viel glück!

wegen einer ausstehenden miete? das ist nicht rechtens, würde den vermieter aus dem bett klingeln oder einen schlüsseldienst rufen und ihm die rechnung schicken.

nachtrag:

man darf bei 2 ausstehenden mieten fristlos kündigen. das kann aber nur schriftlich erfolgen. dann gibt es erst eine räumungsklage und selbst das darf der vermieter nicht eigenmächtig vornehmen, er darf selbst dann weder selbst räumen noch das schloss austauschen. durch das eigenmächtige handeln macht sich der vermieter schadensersatzpflichtig und muss u.a. hotelkosten zahlen. anzeige ist ihm damit sicher.

Also ich würde ja den Hausmeister aufsuchen. Rückt er den Schlüssel nicht raus, dann an die Polizei wenden. Die entscheiden dann ob ein Schlüsseldienst die Tür öffnen darf oder nicht.

Sei Dir sicher, es werden viele Fragen gestellt

Nein, das Recht hat er auf keinen Fall, er darf das Schloß nicht austauschen (lassen). Leider hatte er noch einen Schlüssel zu deiner Wohnung, darauf hat er auch kein Recht. Ruf einen Schlüsseldienst an, der kostet dich zwar jetzt einen Haufen Geld, aber du kommst in die Wohnung und kannst diese Kosten von deiner nächsten Miete absetzen - da der Vermieter diese Kosten verursacht hat.

Wenn du dafür kein Geld hast (denn die wollen gleich bezahlt werden), kannst du nur bei Freunden (vielleicht auch Arbeitskollegen) Unterschlupf finden und die Sache morgen mit dem Vermieter klären. Wenn das auch nicht geht, dann geh zur Wohnung deines Vermieters und klingel den raus.

Das darf er nicht. Das ist Nötigung. Rufe die Polizei. Sie können den Vermieter zwingen, dich hineinzulassen. Zeige ihn an. Siehe zB hier:

Schloss austauschen verboten: Mietrückstand kein Freibrief - n-tv.dewww.n-tv.de › Panorama  08.04.2005 - Vermieter dürfen auf einen Mietrückstand nicht kurzerhand mit dem Auswechseln der Türschlösser reagieren. Das hat das Oberlandesgericht ...