Schließfach kündigen
Ich habe ein paar Fragen zum Thema Schließfach kündigen:
Mein Vertragsverhältnis läuft 1 Jahr, verlängert sich automatisch um 1 Jahr wenn nicht mit 3monatiger Frist zum Endtermin gekündigt wird.
FRAG: Heißt das ich muss 3 Monate oder mehr vor dem Endtermin gekündigt haben damit die Kündigung wirksam wird?In meinen Unterlagen steht " (...) Schlüsselrückgabe hat auf dem Postweg direkt und ausschließlich an den Vertragsgeber zu erfolgen."
FRAGE: Muss ich auf den Briefumschlag den ich mit der Kündigung an den Vertragsgeber schicke einfach nur die Addresse des Vertragsgeber schreiben? Oder was ist mit "direkt" gemeint?Ist mit Endtermin/Vertragsende der letzte Tag vom Schuljahr gemeint?
3 Antworten
Also 1., ja, du musst mindestens 3 Monate vor dem Verlängerungstermin kündigen. 2., soll heißen, du musst den Umschlag direkt an den Vermieter adressieren, und nicht an einen Kumpel mit der Bitte um Weiterleitung! Am besten also, direkt an den Vermieter adressieren und per Post und Einwurfeinschreiben versenden oder persönlich einschmeissen, um sicher zu gehen. 3. Mit Endtermin ist der Tag gemeint, an dem das Vertragsverhältnis beginnt / beendet. Das hat mit Schuljahr eigentlich nix zu tun, außer, du hast einen Schulspind gemietet, und zwar ab dem 1. Schultag in einem Schuljahr.
Schlussendlich solltest du einfach zum "nächstmöglichen" Termin kündigen, da kannst du eigentlich nicht viel falsch mit machen.
Man kann den Schlüssel am Postschalter abgeben und es hat Nichts mit dem Schuljahr zu tun, wenn es sich um ein Postschließfach handelt und dann ist jederzeit Umzug und Kündigung des Postschließfaches möglich.
Ein Jahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12.
Eine Kündigung muss demnach bis zum 30 .09. erfolgen. Man kann das Schliessfach bis zum 31.12. nutzen.
Es sei denn, es ist ein anderer Endtermin vertraglich vereinbart. Also mindestens 3 Monate vor dem Termin kündigen.