Kündigung Mitgliedsvertrag Sport?
Hey,
meine Schwester war in einem Sportverein angemeldet.
Nun wollte sie kündigen.
Laut Vertrag soll man einen Monat vor Vertragsende kündigen.
Meine Schwester hat dem Trainier 3 Monate vorher Bescheid gesagt (mündlich) dass sie kündigen will und was sie dafür tun muss.
Er meinte dass sie Ende Oktober die Kündigung abgeben soll.
Der Vertrag hat am 15.11.2018 begonnen, die Kündigung hat sie am 31.10.19 eingereicht woraufhin der Trainer meinte dass sie kein Geld mehr abbuchen.
Nun bucht der Verein weiterhin ab - sie hat mich darum gebeten mich darum zu kümmern woraufhin ich den Verein kontaktiert hab.
Diese meinten dass zu spät gekündigt wurde und das Geld jetzt noch ein weiteres Jahr abgebucht wird..
Haben die recht damit oder ich bei einem Mitgliedsvertrag die mündliche Kündigung auch ausschlaggebend?
6 Antworten
Entscheidend ist die Vereinssatzung und nicht das Geschwaetz eines Trainers. Steht dort, dass die Kuendigung der Schriftform bedarf, dann ist eine muendliche Kuendigung unwirksam (wobei eine gegenueber dem Trainer ausgesprochene Kuendigung ohnehin unwirksam sein duerfte). Ebenso gelten die in der Vereinssatzung festgeschriebenen Fristen.
Der Vertrag begann am 15.11.2018. Das Vertragsjahr endete am 14.11.2019. Am 15.11.2019 begann das zweite Vertragsjahr.
Wenn im Vertrag steht, dass man einen Monat vor Vertragsende kündigen muss, dann hätte die Kündigung schriftlich am 14.10.2019 beim Verein eingegangen (abgegeben) sein müssen. Eine schriftliche Kündigung wird in der Regel schon im Vertrag festgelegt. Eine mündliche Absprache mit einem Trainer gilt nicht, sie ist somit nicht ausschlaggebend.
Da die Kündigung nachweislich erst deutlich später (am 31.10.2019) eingereicht wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch. Ob nun um ein ganzes Jahr oder um einen Monat, muss in dem Vertrag stehen.
Ruf in dem Büro an und schildere das Problem ! Dann storniere mal das abgebuchte Geld ! Und dann schreib sofort die Kündigung und schick es mit Rückschein an das Büro ! Vielleicht hast du Glück , sonst musst du es tatsächlich dieses Jahr noch bezahlen ! Viel Erfolg !!!
Für die Form der Kündigung gilt das, was vereinbart ist. Sehr oft ist die Schriftform erforderlich.
Kündigungen haben IMMER schriftlich zu erfolgen!
...und am Sinnvollsten unter Beachtung der Kündigungsfrist ! 😀