Können auch geistig behinderte Menschen erben?

7 Antworten

Die Behinderung des Sohnes hat keine Auswirkungen auf sein gesetzliches Erbrecht.

Wenn er aufgrund seiner Behinderung nicht geschäftsfähig ist, wird ein Betreuer für ihn bestellt werden. Der Betreuer verwaltet dann das Vermögen des behinderten Sohnes.


Sofern es kein Testament gibt und der Sohn Alleinerbe wird, fällt ihm das gesamte Vermögen zu. Die Kosten des Heims sind dann aus den Vermögen zu zahlen, bis dieses Aufgebraucht ist. 

Lebt der Erblasser noch, kann er das per Testament aber auch anders regeln. Insbesondere kann der Erblasser mit einen Behindertentestament verhindern, das die Kosten für die Heimunterbringung aus den Nachlass bestritten werden.

Deine Frage ist einfach nur UNVERSCHÄMT!!! Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Selbstverständlich können auch behinderte Menschen erben. Sogar dann, wenn sie z.B. wegen schwerer geistiger Behinderung nicht einmal geschäftsfähig sind. Dann muss ihr Betreuer eben das Vermögen für sie verwalten.

upps! Was bitte genau ist "unverschämt" an dieser Frage?

Sie ist absolut sachlich formuliert und wenn jemand etwas nicht weiß, dann ist die "gutefrage" doch genau der richtige Ort, um sich Antworten zu holen!

Mehr ist dazu nicht zu sagen!

Natürlich erbt das Kind. Nur weil es geistig behindert ist, verliert es nicht die Rechtsfähigkeit. Das Erbe sowie das sonstige Vermögen wird nur dann vom Vormund oder Betreuer verwaltet, was aber nichts daran ändert, dass das Kind Alleinerbe geworden ist.

Das Wort behindert gefällt mir überhaupt nicht!

Und wenn jemand eine Einschränkung hat,keine Eltern oder Verwandte,dann wird da ein Rechtspfleger für diese Belange der Person da sein und sich kümmern.