Wie oder darf man beurteilen/gesetzlich festgelegen, ob geistig Behinderte Menschen Kinder bekommen und erziehen dürfen? Darf/Sollte man drüber bestimmen?

9 Antworten

Wenn medizinisch klar ist das Kinder zu einem sehr hohen Prozentsatz sehr eingeschränkt zur Welt kommen sollte dies verboten sein
Wie bei Inzest soweit ich weiß
Das durchsetzen eines solchen Gesetzes wäre aber nicht so einfach
Denn weder eine zwabgsabtreibung noch das in den Knast stecken einer behinderten Mutter mit behinderten Kind würde helfen...
Und jegliches weiteres Eingreifen in die Entscheidungsfreiheit zur Fortpflanzung ist moralisch für mich nicht vertretbar

Zwangssterilisation oder Euthanasie? Wie im Dritten Reich?

@Dimido

Sterilisation , genau !

Genau das betone ich doch das es moralisch nicht vertretbar ist

Auch bei Inzest wird man weder getötet noch kastriert. Heikles Thema ja und bin deiner Meinung, dass solche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht absolut nicht hinnehmbar sind.

Wie ich Schon sagte ...

Inzest ist ein gutes Beispiel
Auch wenn nicht erlaubt wird es keine dritte reich Strafen geben

@Dave0000

Der Inzest ist nicht erlaubt, aber daraus resultierende Kinder werden nicht abgetrieben oder getötet. So weit käme es noch...

@Dahika

Immer dieselbe Frage. Wo fängt eine Grenze an und wo hört sie auf. Ich frag mich auch oft wieso so manche Menschen überhaupt noch einkaufen gehen dürfen oder in den Park. Ist halt mein Pech wenn mir das nicht gefällt. Ich finds gut - kann nicht immer so laufen wie es einer gerne hätte, dafür hab ich dieselben Freiheiten woanders.

Theoretisch schon...

Aber es gibt dutzende verschiedene Arten von Behinderungen.

Ich meine jemanden, der wegen nem Unfall die linke Hand verloren hat, sollte man nicht verbieten Kinder zu bekommen.

Meine Nachbarin hat ein Schaden die hat entschieden mit zu Heiraten und keine Kinder bekommen, ihre Bruder auch nicht ganz hat 4 Kinder ganz Normale.  

Du kannst nicht die Bevormundung Anderer mal als These formulieren und grundsätzlich zur diskussion stellen. Sowas verstößt gegen das Grundgesetz.

Definiere "behindert"...

Ein Mensch dem ein Bein fehlt ist ebenso behindert wie Jemand der im Rollstuhl sitzt oder Jemand der geistig zurück geblieben ist...

Wir arbeiten mit den Behindertenwerkstätten in unserer Firma zusammen. Dort haben wir viele verschiedene Menschen mit Handicap und Einige sind Eltern. Teilweise leben die Kinder allerdings nicht bei ihnen, da sie neben der Behinderung psychische Probleme haben. Hätte man diesen Eltern die Kinder verbieten sollen? Nein, definitiv nicht! Denn wenn man das überlegt, dann muss man genauso überlegen die Hälfte der Bevölkerung zwangs zu sterilisieren, da die auch nicht in der Lage sind ihren Kindern gerecht zu werden - mit oder ohne Behinderung!

Zudem haben wir ein Grundgesetz und damit ein Recht auf Leben...

Wer würde die Grenze ziehen wollen? Politiker, ein Staatsoberhaupt, der Nachbar? Bereits im dritten Reich gab es solche Überlegungen und die Folge war die Tötung von zig Menschen mit Behinderung. Ich schätze nicht, dass ein Mensch, der klaren Verstandes ist, dies wiederholen möchte...

Ich habe beruflich viel mit Menschen zu tun und kann sagen: es gibt viele "Behinderte", die im eigentlichen Sinne gar nicht behindert sind. Wären die dann als nächstes dran mit der Geburtenkontrolle?

Von mir also ein klares NEIN!

Sie definiert eindeutig, (..) ob geistig behinderte Menschen..

@Leon677

Zum einen schreibt sie "geistlich" und zum anderen ist die Spanne bei "geistiger" Erkrankung riesengroß! Auch hier muss man erst genau definieren was gemeint ist... Leicht zurückgeblieben? Wie äußert sich das...? So stark geistig zurückgeblieben, dass ein Heimaufenthalt von Nöten ist...? Es gibt nie die pauschale "geistige" Behinderung!

@Kessie1

Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen, das sie klar definiert wonach sie fragt. Und das sie zwar geistig meint, nur geistlich schreibt sollte dem denkenden Menschen einleuchten. Darauf herumzureiten eine negative Eigenschaft.

Das die geistige Behinderung eine enorme Bandbreite hat, darauf muss die Fragestellerin nicht hinweisen. Es lässt sich nicht "genau definieren" was eine leichte geistige Behinderung ist. Der Übergang von Lernschwäche zu Lernbehinderung und zu geistiger Behinderung ist fließend.

@Leon677

Du hast es doch selbst auf den Punkt gebracht! Wenn eine Frage von geistiger oder sonstiger Behinderung pauschal in den Raum geschmissen wird, dann ist es schon Unsinn darauf eine pauschale Meinung zu haben. Man muss differenzieren und wenn man Person A ausschließt, dann heißt dies noch lange nicht, dass man Person B auch ausschließen würde...

Im übrigen: das "Herumreiten" war dann doch eher ironisch gemeint von mir... Eine negative Eigenschaft da heraus lesen zu wollen ist wohl etwas anmassend... Aber ich will da mal jetzt nicht weiter drauf herum reiten :-).