20 Jahre Hausfrau und Mutter hat Recht auf Rente/Hilfe?

5 Antworten

wenn´s hoch kommt, ALG2, um auf Rente einen Anspruch zu haben, braucht die Person mindestens eine 60-monatige Anwartschaft

kevin1905  05.02.2018, 20:26

Die 60 Monate sollten durch die Zeiten der Kindererziehung erfüllt sein.

6 Kinder sind durchaus mal 12 Jahresbeiträge wert.

peterobm  05.02.2018, 20:31
@kevin1905

kommt drauf an wieviele in Dland bzw. Portugal

okieh56  05.02.2018, 23:20
@peterobm

Nur wenn die Kinder in Deutschland geboren und in den ersten Jahren erzogen wurden, gibt es die Kindererziehungszeit von 2 bzw. 3 Jahren pro Kind. Da dies nur für ein Kind zutrifft, ist die Wartezeit von 60 Monaten damit allein nicht erfüllt.

Kommt drauf an. Sie soll einfach mal einen Rentenantrag stellen und auch den Antrag auf Kindererziehungszeiten einreichen.

Je nachdem in welchem Land die Kinder geboren wurde, wann deine Oma nach Deutschland kam, wo die Erziehung stattgefunden hat und in welchem Land..

Das prüfen die alles und am Ende bekommt sie einen Bescheid. Eventuell wird sie voorher darüber aufgeklärt, dass sie Beiträge nachzahlen kann um die allg. Wartzeit von 60 Monaten zu erreichen. Oder Sie hat Glück und die Kinder werden anerkannt und sie hat dadurch 60 Monate voll. Dann kann sie sogar wegen der Mütterrente zum 01.07.2014 in Rente gehen und bekommt das Geld seitdem nachgezahlt.

InderRuhe  07.02.2018, 23:15

Hallo derajax, eine rückwirkende Rentenbewilligung zum 01.07.2014 (im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruch) ist nur in Sonderfällen möglich. Nämlich dann, wenn bereits das 1. Jahr Kindererziehungszeit anerkannt wurde, und mit dem 2. Jahr erstmalig ein Rentenanspruch entsteht. Wenn jetzt erstmalig Kindererziehungszeiten beantragt werden, ist allein das Antragsdatum maßgebend für den Rentenbeginn.

6 Kinder bedeutet sie hat einen grundsätzlichen Rentenanspruch.

wilees  05.02.2018, 21:35

Leider wohl nicht - nur eines der Kinder wurde in Deutschland geboren.

turnmami  06.02.2018, 07:04
@wilees

Und dann muss noch rin zukunftsoffener Aufenthaltstitel vorliegen. Sonst gibt es keinerlei Erziehungszeiten!

Maximal könnte ein Anspruch aus Kindererziehungszeiten entstanden sein.

Wurden die Kinder in Deutschland geboren?

Erhält der Großvater Rente der DRV?

Anspruch auf Grundsicherung dürfte unter den gegeben Umständen nicht bestehen.

turnmami  05.02.2018, 19:55

Es kommt hier aber auch auf den Aufenthaltsstatus der Eltern an. Nur Geburt in Dtk reicht hier nicht aus

Natyyyyyyyy95 
Fragesteller
 05.02.2018, 20:03

Der Opa bekommt 800€ Rente aus Deutschland, ein Kind von 6 ist in Deutschland geboren

wilees  05.02.2018, 21:34
@Natyyyyyyyy95

Da nur ein Kind in Deutschland geboren wurde besteht kein Anspruch auf Mütterrente, da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist.

Inwieweit die Rente des Ehemannes im Rahmen einer Scheidung geteilt würde, kann Euch am ehesten ein Rentenberater bzw. Anwalt sagen.

So besteht derzeit keine Krankenversicherung, wenn Die Großmutter hier ihren Wohnsitz hat. Problem - in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht- ergo die Frage wie wäre sie überhaupt zu versichern. Die GKV wird sie wohl nicht aufnehmen müssen.

Da man nicht weiss, ob und wielange Kindererziehungszeiten in Frage kommen, kann über einen Rentenanspruch keine Aussage getroffen werden.

Wenn die Oma keine dt. Staatangehörigkeit hat, ist eine Einwanderung in das dt. Sozialsystem nicht möglich. Die Oma müsste in dem Fall im Heimatland bleiben od von der Familie finanziert werden!