Rente für 2 Kinder?

9 Antworten

Rente steht ihr nicht zu,sie bekommt,wenn sie noch verheiratet ist,bei ableben des Mannes,Witwenrente und Rentenpunkte von deinem Vater,also einen Anteil seiner Rente !!! Sind sie geschieden,bekommt sie dann nur diesen Rentenanteil.Sollte sie dann das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben und dem Arbeitsmarkt für min. 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehen,bekommt sie eine Aufstockung vom Jobcenter ALG - 2 gezahlt.Das ist dann der Regelsatz,der beträgt derzeit 382 € für allein stehende + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.Hat sie das Rentenalter erreicht,bekommt sie dann Grundsicherung,die Höhe ist die selbe wie bei ALG -2,dazu auch die Kosten der Unterkunft und Heizung.Kann sie dem Arbeitsmarkt keine 3 Stunden mehr zur Verfügung stehen und hat das Rentenalter noch nicht erreicht,weil sie vielleicht Krank ist,steht ihr Sozialhilfe zu.Aber bevor die zahlt,wird das Einkommen der Kinder oder der Verwanden in gerader Linie überprüft um feststellen zu können,ob ein Unterhaltsanspruch vorliegt.

Die Kindererziehungszeiten werden erst angerechnet, wenn sie mal Witwenrente bekommen sollte. Vorher nicht, da sie die mindestens 5 Jahre Rentenberechtigungszeit wohl nicht erreicht hat.

Wie soll das denn funktionieren?......wer nicht eingezahlt hat kriegt auch keine Rente.

Und wenn deine Eltern verheiratet sind...oder geschieden wird ihr mal ein Rentenanteil deines Vaters zustehen.

Zeiten der Kindererziehung werden berücksichtigt als wäre ein durchschnittlicher Beitrag gezahlt worden.

Allerdings ist hier die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt, daher gibt es auch keine Rente.

Wenn sie sonst keine Beitragszeiten nachweisen kann, reicht das leider nicht. Selbst die von Frau Merkel angekündigte Anrechnung von z Jahre he Kind reichen nicht aus. Kann sie denn nach einen Minijob ausüben? Dann würde sie die fehlenden 36 bzw. 12 Monate mit "Minibeiträgen" auffüllen können.

Z. Zt. "bringt" ein Kind einen Rentenanspruch von ca 28,00 € im Monat.

Hat sie denn nicht wenigstens nach der Schule eine Zeit lang gearbeitet? Es würde bereits reichen, wenn sie " für Koste und Logis" z.B. in einem Haushalt gearbeitet hätte. Das müsste dann nur nachgewiesen werden.

Ja, wenn Sie freiwillige Beiträge zahlt.

Sie muss die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen. Durch die 2 Kinder bekommt Sie 24 Monate (2 x 12). Sie benötigt also noch 36 Monate die Sie mit freiwilligen Beiträgen erlangen kann. Der Mindesbeitrag liegt derzeit bei mtl. 85,05 EUR.