Kann ich mich nach 16 Jahren als Hausfrau Arbeitslos melden ( mit einem GDB von 60 % )?
War von 1985 bis 1996 berufstätig ( inklusive Mutterschutz und Erziehungsurlaub). Bin dann wegen Krankheit aus dem Berufsleben ausgeschieden. Von da an war ich Hausfrau und Mutter von 3 Kindern. Habe mittlerweile ein GDB von 60 %. Würde jetzt gerne ins Berufsleben zurückkehren. Kann ich mich jetzt noch Arbeitslos melden, bzw. habe ich noch Ansprüche auf irgendwelche Leistungen?
2 Antworten
Du kannst dich jederzeit ARBEITSSUCHEND melden. Anspruch auf AlG 1 hast du aber nicht, da du in der letzten Zeit ja nicht versichert warst. Nur wenn du "bedürftig" bist, hast du einen Anspruch auf AlG 2 (Hartz IV)
Es gibt bei der Bundesagentur Maßnahmen für Berufs-Wiedereinsteiger. Dabei wären dann Lehrgänge möglich. (z.B. Microsoft-Office "Führerschein")
Wenn du derzeit eine Erwerbsminderungsrente beziehst (evt. mit Sozialhilfe aufstocken) kanns du natürlich ohne weiteres dich um einen Arbeitsplatz bemühen bzw. ins Berufsleben zurückkehren. Dann entfällt der Anspruch auf Erwerbsminderung. Wenn du eine Arbeitsstelle findest und das Einkommen zu gering ist, kannst du mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken. Arbeitslos melden musst du dich dabei nicht. Das ist eine ganz andere Sache.
Ok. Dann war meine Theorie zur Anfang der Antwort nicht richtig. Aber selbstverständlich kannst du ohne weiteres ins Berufsleben zurückkehren.
Mein Mann geht voll Arbeiten. Ich habe keinerlei Einkommen.