Kann ich mich nach 16 Jahren als Hausfrau Arbeitslos melden ( mit einem GDB von 60 % )?

2 Antworten

Du kannst dich jederzeit ARBEITSSUCHEND melden. Anspruch auf AlG 1 hast du aber nicht, da du in der letzten Zeit ja nicht versichert warst. Nur wenn du "bedürftig" bist, hast du einen Anspruch auf AlG 2 (Hartz IV)

Es gibt bei der Bundesagentur Maßnahmen für Berufs-Wiedereinsteiger. Dabei wären dann Lehrgänge möglich. (z.B. Microsoft-Office "Führerschein")

Wenn du derzeit eine Erwerbsminderungsrente beziehst (evt. mit Sozialhilfe aufstocken) kanns du natürlich ohne weiteres dich um einen Arbeitsplatz bemühen bzw. ins Berufsleben zurückkehren. Dann entfällt der Anspruch auf Erwerbsminderung. Wenn du eine Arbeitsstelle findest und das Einkommen zu gering ist, kannst du mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken. Arbeitslos melden musst du dich dabei nicht. Das ist eine ganz andere Sache.

kokononni 
Fragesteller
 28.04.2012, 13:51

Mein Mann geht voll Arbeiten. Ich habe keinerlei Einkommen.

abcStefanie  28.04.2012, 13:56
@kokononni

Ok. Dann war meine Theorie zur Anfang der Antwort nicht richtig. Aber selbstverständlich kannst du ohne weiteres ins Berufsleben zurückkehren.