Schäden durch Schimmel - Wie viel Schadensersatz kann man verlangen?

9 Antworten

der Vermieter ist nicht unbeding der Unfähige er hat bestimmt den Schaden nicht selbst beheben wollen, er wuste warscheinlich auch nichts über Trockenlegung und Sanierung, sein fehler war das er es nicht hat von einer kompetenten Person überprüfen lassen, eure Vermieterin hat sich warscheinlich völlig überschätzt, man kann nur noch hoffen das sie gut Versichert ist und ihr werdet wohl auch mal zu einen Anwalt mit Fachkompetenz gehen müssen, am besten ihr geht zu eurer Versicherung die können euch witer beraten

Keller sind kalt und schlecht durchlüftet. Sie eignen sich nicht für Kleider und empindliche Sachen. Ich habe mir im Keller einen kleinen Ventilator aufgestellt, damit eine Luftbewegung entsteht und wenn sogar alte Möbel ganz nah an der Wand stehen, ist diese Stelle schnell schimmelanfällig. Das ist leider so.

Weil Sandstein ein feuchter Stein ist, und darauf sollte man nicht Rigips packen, da muss vorher noch eine Schicht von so einer komischen masse drauf. Oder Abstand gehalten werden, damit der Stein weiterhin atmen kann.

Ja wir haben von jedem Kleidungsstück mit Schimmelflecken Fotos gemacht, und von allem andern auch bevor wir es weg geworfen haben. Nur rumstehen wollte ich es nicht lassen, ist ja auch ein Gesundheitsrisiko. Vor allem weil die Vermieterin die Einstellung hat "Komm ich heut nicht, komm ich morgen" wird der Schimmel wohl noch in 2 jahren nicht behoben sein. Sie hatte das Haus damals gekauft und neu renoviert, da informier ich mich doch mal auf was ich achten muss. Aber immerhin hat sie schon gleich gesagt dass wir nicht dran schuld sind bzwl Lüften/Heizen. Das ist viel wert! Aber sie meinte die SChäden würden ja sowieso UNSERE Versicherung bezahlen. Da WIR den Schaden nicht verursacht haben, muss doch wohl der ihre Versicherung das zahlen...

Sowas solltest du nicht hier, sondern einen Anwalt oder Gutachter fragen. Ich glaube nicht, dass dir hier Jemand die Höhe des Schadensersatzes sagen kann.

Diese Frage betrifft eher einen Versicherungskundigen. Soweit ich weiß werden natürlich neuteile zu Neupreisen angerechnet, aber z.B. alte Klamotten und ältere Möbel - wir kennen es wohl alle - wird bestimmt ein Abzug gemacht. Nur einfach wegwerfen ohne dann einen Nachweis zu haben würde ich auch nicht! Ich schätze die zu leistende Versicherung wird ungern z.B. einen Blaufuchsmantel für viel Geld ersetzen möchten, wenn sie den Schaden nicht mehr begutachten kann.