Muss ich Tür im Keller lagern?

7 Antworten

Ich lagere eine Tür aus meiner Wohnung seit geraumer Zeit auf dem Dachboden. Nun möchte der Vermieter, dass alle Mieter den Dachboden komplett räumen (aus Brandschutzgründen)

Nicht nur aus Brandschutzgründen kann der Vermieter das verlangen, sondern weil ein Dachboden in der regel nicht zur Wohnung gehört und nur lediglich eine Nutzung z.B. zum Aufhängen von Wäsche erlaubt wird

und auch die Türen (eine andere Mietpartei lagert auch eine Tür dort) im Keller gelagert werden

Nur weil andere irgendetwas irgendwo lagern hat man noch lange nicht das Recht, selber dort etwas zu lagern.

Der Keller ist auf Grund von Feuchtigkeit und Schimmel grundsätzlich nicht nutzbar. D.h. die Türen würden da unten vergammeln und ich sehe nicht ein dann Schadensersatz für eine verquollene Tür zu bezahlen.

Mangel schriftlich melden per Einwurfeinschreiben und mit Fristsetzung.

ist das Vorgehen meines Vermieters rechtens?

Ja.

Könnte er mich ggf. dazu bringen/zwingen die Tür in meiner Wohnung zu Lagern (was ja optisch wirklich nicht sehr schön ist)?

Wo gehört denn wohl hin?

MfG

Johnny

Welche Räumlichkeiten habt Ihr als Mieter für Eure Wohnung mit angemietet? Nur Keller oder Keller UND Dachboden?

Vom Dachboden steht nichts im Mietvertrag - aber es ist ja doof, wenn der Keller so feucht ist, dass alle Mieter ihr Zeug in der Wohnung lagern müssen. Ich hab auch schon allen Hausrat irgendwie in der Wohnung verstaut, den man sonst in den Keller bzw. auf den Dachboden bringt.

Wenn Euch Mietern die Nutzung des Dachbodens vertraglich nicht zugesichert wurde, darf der VM das er geräumt wird.

Zimmertüren gehören ja in die Wohnung, nicht auf den Dachboden oder in den Keller.

Wo Du die Tür lagerst ist Dein Problem. Bei Auszug kann der Vermieter, für den Fall das die Tür durch unsachgemäße Lagerung Schaden genommen hat, Schadenersatz fordern.

Der Vermiter ist berechtigt den Dachboden aus Brandschutzgründen zu räumen. Er muß euch aber auch trockene Kellerräume zur Verfügung stellen. Schreib deinem Vermieter, daß du für die Lagerung im feuchten Keller nicht haftbar gemacht werden willst. Er möge für Abhilfe sor- gen oder dir einen trockenen Platz zur Verfügung stellen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde auf jeden Fall an den Vermieter schreiben und auf den nicht nutzbaren Keller hinweisen. Hoffe nicht, dass ich die riesige Altbautür woanders unterbringen muss.

Den Vermieter darauf hinweisen dass der Keller nicht genutzt werden kann & deshalb die Tür dort nicht gelagert werden kann. Wenn er sich querstellt die Miete mindern da der mitgemiete Keller nicht genutzt werden kann!