Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?

2 Antworten

Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter

Somit besteht die Mietsache auch nur aus dem angemieteten Zimmer. Deine Haftung erstreckt sich nur auf dieses und auf von dir verursachte Schaeden an den Gemeinschaftseinrichtungen. Die Haftung umfasst keine durch normale Abnutzung entstandene Schaeden sondern nur auf darueber hinaus gehende. Im Hinblick auf die Gemeinschaftseinrichtungen muesste dir im Streitfall zudem nachgewiesen werden, dass der betreffende Schaden auch wirklich von dir verursacht wurde.

Das Zimmer musst du besenrein uebergeben. Weitere Renovierungsansprueche koennen sich aus deinem Mietvertrag ergeben. Dies gilt auch fuer eine moegliche Reinigungspflicht bezueglich der Gemeinschaftseinrichtungen. Ohne genaue Kenntnis deines Mietvertrages kann man dazu jedoch nur mehr sagen dass eine mietvertragliche Vereinbarung, nach der jeder Mieter bei Auszug die Gemeinschaftseinrichtungen aufwendig zu reinigen hat, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam sein duerfte.

Wenn die Vermieterin ein nur die Mietsache (dein Zimmer) betreffendes Uebernahmeprotokoll nicht unterzeichnen wird, solltest du beim Auszug zusammen mit einem moeglichst neutralen Zeugen ein eigenes Protokoll erstellen und dieses von dem Zeugen unterzeichnen lassen. Dem Protokoll beigefuegte Fotos, die den Zustand der Mietsache dokumentieren, koennen ebenfalls hilreich sein. Anschliessend uebergibst du der Vermieterin die Schluessel oder wirfst sie in deren Briefkasten ein (idealerweise auch wieder im Beisein eines moeglichst neutralen Zeugen).

Die Rueckzahlung der Kaution wird erst dann faellig, wenn die Vermieterin festgestellt hat, dass keine Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis mehr bestehen. Dafuer hat sie je nach Einzelfall bis zu 3 oder auch bis zu 6 Monate Zeit (bei einem einzelnen Zimm er eher im niedrigeren Bereich). Sollte aber eine Nachforderung aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten zu erwarten sein, darf sie hierfuer einen angemessenen Betrag bis zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung einbehalten (fuer die Betriebskosten 2014 also bis zum 31.12.2015 - sofern das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht).

Hallo, vielen Dank für die lange Antwort. Damit sehe ich die Ergebnisse meine Recherchen allesamt bestätigt. :-) Den Mietvertrag hat die Dame selbst erstellt und selbst als Bankkaufmann stellten sich mir da die Nackenhaare hoch. Ohne es genau zu wissen, bin ich mir sehr sicher, dass darin nichts von der Reinigung aller Räume stand - was ja ohnehin nicht zulässig wäre. Die Putzfrau, die sie dann nach meinem Auszug beschäftigen möchte, wird sie mir von der Kaution abziehen wollen, aber dem kann ich dann ja auch widersprechen, damit bliebe sie auf den Kosten sitzen. Was aus Platzmangel nicht erwähnt werden konnte ist, dass mein Vertrag am 30.09. endet und am 01.10. direkt die nächste einzieht - Mängelsuche wird ja also ziemlich zeitig abgeschlossen sein.

Eine Nachforderung aus einer alten Rechnung hat sie schon mehrmals erwähnt, wenn auch die Rechnung nicht gezeigt. Aber ich darf dennoch einen großen Teil der Kaution zurückverlangen, und den Rest muss sie mir auf den Cent belegen wenn sie ihn endgültig behalten möchte?

@kamusaki
Aber ich darf dennoch einen großen Teil der Kaution zurückverlangen ...

Erst nach Ablauf einer angemessenen Prueffrist (3 bis 6 Monate).

... den Rest muss sie mir auf den Cent belegen wenn sie ihn endgültig behalten möchte?

Natuerlich!

@DerCAM

Alles klar, vielen Dank. Dann werde ich am Samstag morgen also schon meine restliche Habe in's Auto packen, einmal durchfegen & Spinnweben entfernen und ihr die Schlüssel geben können, da das Zimmer wirklich frei von Schäden etc ist, und wenn sie dann eine Putzfrau kommen lässt kann ich die Übernahme dieser Kosten einfach verweigern.

Vielen Dank für deine Hilfe! :-)

Eine Frage bleibt mir da aber doch noch... ich muss das Zimmer nur besenrein hinterlassen, sie verlangt abgedampfte Wände und weiß der Geier was noch alles. Da ich meine Nachmieterin mag, werde ich natürlich auch Fenster putzen, und freiwillig in der Küche noch etwas aushelfen. Ich gehe aber stark davon aus, dass ein Übergabeprotokoll nicht zustande kommen wird, da ich eben die Wände nicht abdampfen werde. Wie sehen meine Rechte in dem Fall aus? Ich werde auf jeden Fall ein Video/Fotos von dem gereinigten Zimmer machen, alles was sie dann darüber hinaus noch macht/machen lässt kann mir doch theoretisch egal sein oder?

Und noch eine Frage, jetzt da ich den Mietvertrag vor mir habe. Im Vertrag steht nur, die Mietsache sei in einwandfreiem Zustand zu übergeben (=besenrein) - Im Übernahmeprotokoll sind aber sämtlche Zimmer des hauses aufgelistet, mit penibler Auflistung aller darin befindlicher Gegenstände (z.B. Glühbirne, Spiegel hinter der Tür, Matratze, und Punkte wie "ringsherum mit Dampf gereinigt") Der letzte Satz darin lautet "Bei Auszug ist ebenso zu reinigen." darunter dann meine Unterschrift :-/ Ist das rechtlich zulässig? Ich würde spontan behaupten und hoffen, nein!

wende dich am besten an den mieterbund die koennen dir rechtliche auskuenfte geben

Habe ich schon überlegt, kostet allerdings einiges. Dachte ich erfrage zumindest mal grob meine rechte & Pflichten, packe dann alles und verlasse das Haus genau so wie ich es eben muss, und alles weitere würde dann tatsächlich der Anwalt klären. Dass dieser eingeschaltet werden muss steht für mich schon außer Frage, wenn ich all das glaube was mir die anderen ehemaligen Mieter so erzählen, und gerade deswegen möchte ich mich auch absichern