Wer trägt die Kosten für Reparaturen von Gebrauchsspuren an Türen einer Mietwohnung bei Auszug nach 11 Jahren?

7 Antworten

Es war Dein Risiko, in eine normale Wohnung zu ziehen und Du hast es in Kauf genommen, dass dadurch Schäden entstehen. Diese hat nicht der Vermieter zu vertreten, auch wenn er wußte, dass ein Rollstuhlfahrer einzieht. Er durfte viel mehr davon ausgehen, dass aufgepasst wird, und wenn doch Schäden entstehen, diese dann auch ersetzt werden.

Du hättest sinnvollerweise jeden einzelnen Schaden Deiner Haftpflichtversicherung melden müssen und kannst das auch jetzt noch versuchen. Die Versicherung wird wohl einen Gutachter schicken, der sich die Türen ansieht, sich alle nötigen Informationen beschafft und dann entscheidet, wieviel sie dem Vermieter erstatten wird. Waren die Türen schon alt, als ihr eingezogen seid, hat er kaum eine Chance. Waren sie hingegen noch relativ neu, wird er auch noch relativ viel bekommen, denn Türen normaler Qualität sind nicht nach 10 Jahren schon am Ende. 20 Jahre darf man mindestens ansetzen.

Falls die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt, weil Du nicht rechtzeitig gemeldet hast, dann hast Du ziemlich Pech gehabt. Wenn Du dann auch noch auf einen Rechtsanwalt verzichtest und Du keinen Rechtsstreit willst, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als noch 1000 € zu zahlen.

... es handelt sich aber doch gar nicht um Gebrauchsspuren, sondern um vom Kind angerichtete Schäden, so jedenfalls die Frage.

Und ein Mieter hat Scäden, die gerichtsfest belegt wurden, zu wuppen.

Das bedeutet, nicht die Reparatur ist zu bezahlen, sondern nur der anteilige Schaden. Und wenn eine Vermieterin diesen binnen 6 Wochen ab Schlüsselrückgabe gerichtsfest belegt, ist wohl alles im grünen Bereich.

Binde einfach Deine PH mit ein, die sich ja jeder Mieter auch aus diesen Gründen leistet.

Mich wundert allerdings die glatte Summe von 2.000 EUR, so etwas habe ich in meinem Bestand noch nicht hinbekommen.

Viel Glück.

Wenn im Mietvertrag beispielsweise sowas steht wie, der Mieter muss die Instandsetzung und Reinigung von dies und das von einer Fachfirma erledigen lassen. Dann ist der Paragraph eratzlos zu streichen. Die Tatsache, dass ein Mieter immer auch selbst rennovieren darf reicht aus, dass der ganze Passus unwirksam wird auch wenn der Satz zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes noch gültig war. Sowas wie Bestandsschutz gibt es nicht. Aus diesem Grund macht es Sinn das Ganze mal prüfen zu lassen.

Und wie andere bereits erwähnt haben ist gewöhnliche Abnutzung in jedem Fall ok und führt nicht zu einer Verpflichtung das zu reparieren.

Meines Wissens hätte der Vermieter auch die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter selbst Hand anlegt.

Aber das ist alles nur Halbwissen von mir. Daher Mieterschutzbund oder Anwalt.

Ich bin mir aber relativ sicher, dass Du nicht alles zahlen musst was gefordert wurde.

Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes der Mietsache sind bei deren vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten (BGB). So weit dazu. Falls tatsächlich Beschädigungen erfolgten, die darüber hinaus gehen und es ist Ersatz erforderlich, so gilt der Grundsatz "Neu für Alt". Will heißen, der Zeitwert und nicht der Neuwert wäre zu erstatten. Auch diese Auslagen müssten durch Rechnungen belegt werden.

Versuche, insoweit vorhanden, den tatsächlichen Schaden über deine HV regulieren zu lassen.

Ich bin der Meinung, dass du gar nichts zu zahlen hast.

Grundsätzlich ist normaler Verschleiss durch die Mietzahlung abgedeckt. Dass Türzargen und -blätter nach 11 Jahren Gebrauchsspuren aufweisen, ist normal und erwartbar.

Weiter war dem Vermieter bekannt, dass eine Person hier im Rollstuhl sass. Die hierdurch normalen Gebrauchsspuren wie z.B. Kratzer etc. sind ebenfalls mit der Mietzahlung abgegolten.

Der Vermieter könnte allenfalls darüber hinausgehende Kosten geltend machen. Nun weiss ich nicht, um wieviele Türen es sich handelt und was für eine angesetzt wurde. Aber 2.000 € erscheinen mir da sehr hoch gegriffen.