Schadenzahlung mit offenen Posten verrechnen?

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Das geht, da die Forderung ja beim gleichen Unternehmen besteht.


VVG  § 35 Aufrechnung durch den Versicherer
Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderung aus der Versicherung auch dann aufrechnen, wenn diese Forderung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten zusteht.
 

Hallo,

entscheidend ist bei so etwas immer der Vertrag inkl. Versicherungsbedingungen und Anlagen. Am besten nach den Stichworten Aufrechnung, Verrechnung, offene Forderungen suchen.

Gruß

RHW

Das ist unüblich, da Beitragszahlung und Entschädigungszahlung in deren Buchhaltung ja zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Wenn sie es machen wirds so gehen.