Frage zur DDR Hausratversicherung/Haftpflichtversicherung?
Ich habe noch die alte DDR Hausratversicherung. Neulich hatte ich einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Da der Radfahrer/Verursacher arbeitslos ist und keine Haftpflichtversicherung hat, stellt sich nunmehr ( Schadenersatz ) ein Problem ein. Frage: Kann ich meine DDR Hausratversicherung/Haftpflichtversicherung hinsichtlich Ausfalldeckung in Anspruch nehmen. Ist Ausfalldeckung überhaupt in diese Haftpflicht- versicherung integriert?
3 Antworten
Die Allianz hat die Erweiterte Haushaltversicherung (EHV) aus DDR-Zeiten, die auch einen Haftpflichtschutz einschloss, nachgestrickt, so dass man sie heute mit modernen Bedingungen auch neu abschließen kann. Als Zusätzliche Leistung kann da auch eine Forderungsausfalldeckung eingeschlossen werden.
Das gilt aber nicht für alte Bestandsverträge aus DDR-Zeiten, an denen nach der Wende nichts verändert wurde. Da gibt es keine Forderungsausfalldeckung.
Wende Dich an den Allianz-Vertreter der Dich betreut, denn die Allianz hat ja die Altverträge aus DDR-Zeiten übernommen. Wenn Du in Deinen Versicherungsbedingungen nichts dazu findest kann nur der Fachmann Dir weiter helfen. Möglich wäre es schon.
Wenn der Radfahrer schuldig ist kannst Du nicht Deine Versicherung heranziehen. Ansonsten frag Deinen zuständigen Vertreter der Versicherung.
Du bist des Lesens mächtig?
Ist Ausfalldeckung überhaupt in diese Haftpflicht- versicherung integriert?
Das weiß eben keiner, ob die integriert ist und wenn, dann gilt sie für Forderungsausfälle im Haushalt und nicht im Verkehr. Daher kommt der Name "Hausratversicherung" nämlich.
Die Ausfalldeckung ist ja für so einen Fall gedacht, wie er beschrieben wurde