Schimmel im Schlafzimmer!Zahlt die Hausratversicherung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr müsst feststellen, warum deine Eltern und eder Rest des Hauses Schimmel haben. Schimmel ist sehr gesundheitsschädlich! Meistens bekommt man ihn, weil man verkehrt lüftet. Dann kommt niemand für den Schaden auf. Ist es jedoch ein baulicher Mangel - dann muss die Hausversicherung einspringen. Das kann aber nur der Besitzer, dh der Vermieter in Auftrag geben. Ihr solltet euch alle zusammen setzen, miteinader reden, herausfinden wodurch der Schimmel auftritt und dann einen gemeinsamen Brief an den Vermieter schicken mit der Bemerkung, das, wenn der Schaden nicht behoben wird, eine Mietminderung aller Parteien stattfinden wird. DAs hilft meistens. ABER: wenn festgestellt wird, das verkehrt geluüftet wurde --- dann müsst ihr euch die Kosten für die Voruntersuchung des Sachverständigen der Hausversicherung teilen und selber zahlen!

Lüften,Lüften Lüften.Meine Eltern lüften regelmäßig.Und meine Nachbarn haben das gleiche Problem.Oder meinst das ganze Haus lüftet falsch????

@robert1990

He - ihr müsst feststellen WARUM es schimmelt. Und man sollte das unbedingt herausfinden.. Das muss sein. Warum ist die Wand nass? Läuft da ein Wasserrohr in der Wand, ist da eine Regenrinne - so was in der ARt. Findet ihr das nicht heraus, dann zahlt ihr selber. Und ja, man kann durchaus verkehrt lüften. Man sollte nur stosslüften. Fenster ganz auf, aber nur 10 minuten. Alle Türen in der Wohnung offen - überall die gleiche Raumtemperatur. Halt mich mal auf dem Laufenden, würd mich schon interessieren....lg

@horbach

Wir lüften 3 mal am tag(morgens,mittags und abends jeweils ca.10 Minuten..Bei uns kommen wenn es wieder wärmer wird,weil dann die Heizung für ca 1 Woche ausgestellt werden muss.so Leute die Eine Fußbodenheizung hinter dem Schrank bauen,weil es hinter dem Schrank deutlich kälter ist.Mal sehen was daraus wird

@robert1990

Wo Möbel stehen, baut man doch keine Fussbodenheizung! Und damit wäre auch die Ursache nciht behoben. Das ist nur Vertröstung! Schimmel kann lebensgefährlich werden. Er ist hochgradig gefährlich! Ich war wegen dem Schimmel ein halbes Jahr in einer Klinik! Nimms nicht auf die leichte Schulter! Wenn ich heute mit Schimmel in Berührung komme - ich weiss nicht ob Schimmel in einer Wohnung ist da er nicht imemr zu sehen ist, aber ich bekomme innerhalb von 10 Minuten die schlimmsten Bauchkrämpfe und Durchfall hoch 10. 3 Tage Minimumm bis ich wieder klar komme! Und dabei ist die GEschichte schon 24 Jahre her!

@horbach

Tja der Vermieter sagt das(Zitat:Das wäre die beste Lösung xD)naja wir suchen sowieso schon eine andere Wohung xD

@robert1990

Ja. und je eher, desto besser!!!! Meine Güte, macht eine Mietminderung, von wegen Schimmel ist gesundheitsschädlich. Und sucht schnell was anderes, gerade ältere Menschen oder Kleinkinder reagieren auf Schimmel!!!

@horbach

Hey, danke für das Sternchen.

??? Warum sollte sie ? Versichert sind : Brand (Feuer) ,Ex/Implosionen, Raub/Einbruch- Diebstahl ,Vandalimus, Leistungswasser, Sturm&Hagel..von Allmählichkeitsschäden durch Schimmel ist da nicht zu sehen in den VHB´s..HG Der Verursacher des Schimmels ist wer ? DerMakler

In der Hausrat sind folgende Risiken versichert: Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser. Die ersten drei Risiken fallen naturgemäß aus. Es könnte also ein Leitungswasserschaden gewesen sein, vielleicht bei einem Nachbarn, der den Schimmelbefall hervorgerufen hat. Wenn dem nicht war/ist, dann wird es wohl am falschen Lüften gelegenhaben. Bitte also diese beiden Überlegungen noch einmal selbst überdenken.

Man muss ergründen, wodurch der Schimmel hervorgerufen wird. Liegt es am mangelnden Lüften, zahlt Ihr, liegt es an der Bausubstanz, dann ist der Vermieter dafür zuständig.(Eine Vers. gegen Schimmel gibt es nicht !)

Schimmelbefall ist weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung eine versicherte Gefahr. Wenn der Schimmel infolge eines Leitungswasserschadens aufgetreten ist, könnte die Gebäudeversicherung die Sanierung als LW-Folgeschaden übernehmen. Ansonsten muß der Eigentümer 'ran...