Schadenfreiheitsklasse mitnehmen? (KFZ Versicherung)

6 Antworten

Di kannst von deinem Vater der Rabatt nur übernehmen, wenn er für diesen Vertrag darauf verzichtet.

Da du aber den Führerschein erst kurz hast, würdest du damit auf den Rabatt ganz verzichten bzw. noch als Risiko höher eingestuft.

Den Rabatt gibt es immer individuell für den einzelnen Vertrag. Wenn du ihn in 5 oder 6 Jahren übernimmst, verlierst du immer noch ein Jahr, aber das macht dann nur 5 % der Grundprämie aus.

Vorlegen musst u die Einverständniserklärung deines Vaters und deine Führerscheinkopie.

siola55  22.04.2014, 23:11
Den Rabatt gibt es immer individuell für den einzelnen Vertrag. Wenn du ihn in 5 oder 6 Jahren übernimmst, verlierst du immer noch ein Jahr, aber das macht dann nur 5 % der Grundprämie aus.

Hallo lieber DerHans,

da hast du immer noch die alten Rabattstaffeln im Kopf! Nach der neuen, bereits seit 2012 gültigen Rabattstaffel sind dies nur noch 2% Beitragsunterschied zur Grundprämie!

Du kannst die Prozente deines Vaters übernehmen. Dabei gibt es jedoch zwei Dinge zu beachten:

Erstens Wenn du die Prozente deines Vaters übernimmst, wird der Schadenfreiheitsrabatt auf dich übertragen und geht bei ihm verloren. Das macht also nur Sinn, wenn du ein eigenes Auto hattest und dieses über einen gewissen Zeitraum auf deinen Vater angemeldet war, um den Zweitwagen-Rabatt zu nutzen.

Zweitens der maximale Schadenfreiheitsrabatt kann nur soweit gehen, wie du ihn in deiner Führerscheinzeit hättest selbst erreichen können. Wenn dein Vater 10 unfallfreie Jahre hatte und du hast seit 1 Jahr den Führerschein würden 9 Jahre verloren gehen.

Da es sich bei dir wohl um die Neuanmeldung eines zusätzlichen Autos handelt und dein Vater seinen SFR nicht verlieren möchte, wäre es evtl. zu überlegen, ob das Auto nicht auf deinen Vater als Zweitwagen versichert werden sollte.

Die Versicherung hat erstmal Vertragsfreiheit, die kann dir die Versicherung sogar schenken, egal was im Internet steht. Mich würde allerdings wundern, wenn sie einem neuen Fahrer weniger als 100% berechnet.

Am Besten lässt du dir schriftlich bestätigen, welches Angebot man dir macht wenn du deinen neuen Wagen versichern lässt, auf die Versicherung deines Vaters hat das keine Auswirkungen.

schleudermaxe  22.04.2014, 22:32

....also die HUK stuft Fahranfänger ein mit SF 1/2 und 75% mit Eltern-Kind-Regelung und dies schon lange.

siola55  22.04.2014, 23:16

Hallo lieber SenorKaffee,

dann hast du die Einführung der 2. Rabattstaffel im Jahr 2012 verschlafen! Diese neue u. auf SF 35 erweiterte Rabattstaffel mit einem Beitragssatz von 20% bei den meisten Versicherern gilt für alle Neuverträge und sieht bei der HUK-Coburg folgendermaßen aus: siehe mein Anlagebild!

Hallo lieber HeisenbergDE,

da müßte dich die HUK-Coburg doch auch über die Eltern-Kind-Regelung bei der HUK-Coburg informiert haben, welche folgendermaßen funktioniert: Falls deine Eltern ein Fahrzeug versichert haben (egal bei welcher Gesellschaft), dann stuft dich die HUK-Coburg ähnlich der Zweitwagenregelung in die SF 1/2 mit einem Beitragssatz von 75% in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Dabei bist du Fzg-Halter und Versich.nehmer und dir werden damit die schadenfreien Jahre per Vertragsbeginn auf dich selbst angrechnet und bei schadenfreiem Verlauf dann bessergestuft!

Die "Prozente" bzw. den Schadenfreiheitsrabatt vom Vater übertragen lassen ist nur möglich, wenn er dieses Kfz nicht mehr selbst fahren und versichern will!

Gruß siola

.... das kann die HUK nicht gesagt haben. Bist Du Dir sicher? Die HUK weiß, daß Du die Fahrerlaubnis ja nur kurze Zeit hast und welche SF-Klassen sollen denn da zusammenkommen? Ich gehe davon aus, daß die die Eltern-Kind-Regelung (für Fahranfänger) angeboten haben oder die ZF-regelung und die gefahrenen Jahre dann später einmal übernommen werden können, wenn es denn sinnvoll erscheint. Allzeit Gute Fahrt.