Kfz-versicherung SF Klasse des Zweitwagen übernehmen, was wäre beim nächsten Zweitwagen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo TheScood,

da hast du noch die alte Rabattstaffel im Kopf... Bereits seit 2012 gibt es 2 Rabattstaffeln: 1. die alte (Kfz-Vertrag vor 2012) Rabattstaffel mit max. SF 25 und einem Beitragssatz von 30% (siehe auch die Bildanlage alt - neu).

2. die neue, erweiterte Rabattstaffel (für alle Neuverträge ab 2012) mit jetzt SF 35 und bei den meisten Versicherern mit einem Beitragssatz von 20%! Dabei sind natürlich andere Grundprämien kalkuliert von den Versicherern.

Nun überträgt er mir mit meinem jetzigen neuen Fahrzeug die SF-KLASSE und Prozente.

Hey TheScood, bei der Übertragung werden weder die SF-Klassen noch die "Prozente" übertragen., sondern grundsätzlich nur die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der gemeldeten Unfälle od. Schäden

Wenn du dir mal die Rabattstaffeln neu u. alt genauer anschaust, dann kapierst du auch, daß die Versicherer nicht die "Prozente" übertragen können, da diese sehr stark variieren unter den einzelnen Gesellschaften und sogar bei derselben Gesellschaft gibt es nochmals Unterschiede (siehe auch die jeweiligen AKB hierzu)!!! 

Fangen die Prozente für den neuen Zweitwagen wieder als "Anfänger " an, oder startet er wieder mit so geringem Prozentsatz wie bei seinem ersten Zweitwagen Vertrag?( Z.b.75%).

Bei der HUK-Coburg könnte er nach der neuen Rabattstaffel sofort mit SF 1/2 und einem Beitragssatz von 75% in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft werden!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

 - (Auto, Versicherung, Schaden)

Danke für deinen Stern - Merci TheScood!

Das geht "wieder von vorne los", genauso wie beim ersten Zweitwagen.

Das Heißt also, angenommen der erste zweitwagen des Vaters fängt bei sf 1/2 und 75% an, man überträgt diese sf und Prozente auf den ersten Sohn, und das zweite Kind erhält dann mit dem nächsten zweitwagen des vaters auch schon sf 1/2 und 75%?

@TheScood

Genauso und deshalb kann doch alles gleich auf das Kind laufen, oder? Dies ist meist sogar günstiger.

@schleudermaxe

Das stimmt, aber manche Versicherer geben auch SF 2 oder SF 3 beim Zweitwagen und dann ist es vielleicht doch attraktiv.

@DolphinPB

...als Sondereinstufungen die SF 2 oder SF 4, wobei jedoch nach einer späteren Rabattübertragung div. Schadensklassen verloren gehen!

@schleudermaxe

nein - dies kann zwar mal so sein, aber meistens nicht.

denn folgende Gründe könnten entgegenstehen:

Vater ist Beamter, Kind ist in der Privatwirtschaft tätig. Vater bekommt eine Sondereinstufung von SF3 Vater bekommt einen Sonderrabatt von z.B. 20 % - beim Kind nicht möglich.

Die Einstufung bei der Zweitwagenregelung mit SF 1/2 dürfte die selbe bleiben, ausser es wäre eine Sondereinstufung mit z.B. SF 2 oder sogar SF 4, falls alle Fahrer über 23 Jahre sind.

Jedoch ist der Beitragssatz von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden laut deren AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) und bewegt sich so zwischen min. 60% Beitragssatz und max. ca. 85% Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung!

Dein Vater kann so viele Zweitwagen zulassen wie er will. Jedoch sind es alles Sondereinstufungen und nicht auf einen anderen VN übertragbar. Das war früher mal so, heute steht in der Police irgendwo Sondereinstufung. Lies mal nach.

Was sich in 3 Jahren noch alles zum Nachteil der VN verändert, weiß der Schinder. Die Versicherer versuchen eben ihre Kosten zu drücken.

Bist Du Dir sicher? Bei meiner bekommt jeder Anfänger mindestens die SF-Klasse 1/2 und 75% Beitrag. Da kann also in Deiner Rechnung etwas nicht stimmen. Er wird auch die SF-Klasse nicht übertragen können, allenfalls die gefahrenen Jahre, oder?

Deine  75 % kann ich nicht nachvollziehen.

Schon im 3. Jahr erhält man diese 75 % - ich finde dies als kurze Zeit.

Wie der nächste Zweitwagen bei deinem Versicherer beginnt weiß ich nicht.

Deinen Versicherungsvermittler musst Du dies fragen.

 

 

Ist doch ganz einfach: Der SFR wird nicht vollständig übertragen, weil es eine Sondereinstufung war und sich der VN geändert hat. Dabei gehen Jahre verloren.

@BenniXYZ

.... aber jeden Anfänger bekommt doch bei Beginn mindestens die SF-Klasse 1/2 und 75% Beitrag, so jedenfalls die HUK Coburg.

@schleudermaxe

Hey schleudermaxe, dies trifft bei deiner HUK zu. Jedoch variiert bei der Zweitwagenregelung mit Einstufung SF 1/2 der Beitragssatz unter den einzelnen Gesellschaften von ca. 60% bis max. ca. 85% Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung!

Gruß siola

@schleudermaxe

nicht ganz richtig.

Bei den mir bekannten Versicherungsunternehmen nur dann, wenn er bereits 3 Jahre den Führerschein hat, oder wenn ein Fahrzeug der Eltern bereits vorhanden ist und mindestens SF-Stufe 1/2 hat.

Außerdem gibts diese Einstufung von SF 1/2 mit 70 oder 75 % noch nicht sehr lange.

@Apolon

Außerdem gibts diese Einstufung von SF 1/2 mit 70 oder 75 % noch nicht sehr lange.

Genau, diesen Beitragssatz für die SF 1/2-Einstufung gibt es erst seit 2012 mit der Einführung der neuen, erweiterten Rabattstaffel und zwar für alle Neuverträge seit 2012 (siehe auch hierzu meine Antworten auf die Frage!). Allerdings reicht die Spanne in den Beitragssätzen in der SF 1/2 von ca. 60% bis max. ca. 85% - je nach Versicherer und Tarif!