Schadenfreiheitsklasse von Verwandten mit benutzen.

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Ich verstehe nicht so ganz, was du mit "Prozente nutzen" meinst.

Du darfst eventuell das Auto deines Onkels fahren. Dafür musst du jedoch bei der Versicherung mit als Fahrer angegeben sein.

Vielleicht ist es bei deiner Versicherung auch möglich, dass dein Onkel seine schadenfreien Jahre (nicht die Prozente) auf dich überträgt. Da kannst du aber nur so viele Jahre übernehmen, wie du anhand deines Führerscheins selbst "erfahren" konntest. Und für deinen Onkel wären die schadenfreien Jahre dann weg. Eine Übertragung von Onkel auf Neffen ist aber nicht bei jeder Versicherung möglich, da es keine direkte Verwandtschaft ist.

Hab unten mal ergänzt was ich genau meine, sorry

Da du die schnellste und ausführlichste warst :) danke

oh erst in 24h :P

Also ich kenne keine Versicherung, bei der Schadenfreiheit außerhalb der direkten Linie (Eltern-Kinder bzw. Kinder-Eltern) übertragen werden kann. Ansonsten schließe ich mich Kim294 an.

Hallo tomhi,

dann hast du noch nicht den Bericht von der Stiftung Warentest gelesen wg. der Schadenfreiheitsrabattübertragung!

Siehe hierzu den Link: www.test.de/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

PS: Es gibt einige wenige Versicherer, denen ist der Verwandtschaftgrad egal; also diese wenigen machen keine Einschränkung bei Übertragung des Rabatts!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

@siola55

Ich habe mir das angeschaut, es sind tatsächlich nur einige Wenige, aber es gibt sie wohl inzwischen. Ein Grund mehr, warum ich kein KFZ-Geschäft mehr mache. Zuviel Streß für zuwenig Geld ! Sollen diejenigen das machen, die noch Interesse am K-Vertrag haben. Ich brauche das nicht mehr. Lieber eine solide Berufshaftpflicht, als einen stressigen K-Vertrag ! Ohne Kfz-Geschäft lebe ich ruhiger und kann mich auf das Wesentliche konzentrieren. Keine wütenden Anrufe mehr, nur freundliche Kunden und kein Streß mehr - sehr angenehm ! Sollen die Leute doch ihre sch... KFZ Versicherung im Internet machen - die Quittung bekommen sie im Schadenfall. Mich interessiert das dann nicht mehr.

@tomhi

@tomhi

Mein Tipp hierzu aus vieljähriger Versich.vermittlungstätigkeit: K-Geschäft ist u.a. aber ein wichtiger Neukundengewinner; natürlich gibt's hierbei Nörgler und Dauerwechsler - aber du hast schon Recht: im Schadenfall zahlt sich eine gute Beratung und Betreuung halt doch aus, da hilft die Schadenhotline für Online-Kunden nicht wirklich immer...

Schönen Advent noch...

@siola55

Dir natürlich auch einen schönen Advent (inzwischen allerdings der Dritte) :)

Also das Märchen vom Türöffner und Einstiegsgeschäft hält sich beim Auto schon Jahrzehnte. Meine Erfahrung, aber auch die Erfahrung von Kollegen, ist allerdings eine andere. Das liebste Kind des Deutschen muß so billig wie möglich versichert werden und für die restlichen Verträge gibt es in der Regel einen Vertreter des geringsten Mißtrauens. Von dem gehen Viele auch dann nicht weg, wenn das Auto deutlich günstiger gemacht wurde. Einzelfälle und Ausnahmen habe natürlich auch ich erlebt, aber davon wird man nicht reich. Die Leute wechseln mit dem KFZ und das war es dann. Diese Entwicklung hat sogar einen ehem. BD von mir zu der Äußerung hingerissen "wenn jemand nur das KFZ zu uns bringen will, dann ignorieren Sie ihn" und "wer nur mit dem Auto bei uns ist und mit anderen Verträgen nicht wechseln will, dem schlagen Sie einfach vor, mit dem Auto auch zur xy-Versicherung zu gehen". Es ist also in der Tat ein Märchen, daß das K-Geschäft sich nennenswert und langfristig auf irgendwelche Folgegeschäfte auswirkt. Aus diesem Grund bin auch recht froh, daß mein jetziger Arbeitgeber keinen Wert auf KFZ legt. Bei uns herrscht, im Bezug aufs K-Geschäft, die Devise "mitnehmen, was man nicht verhindern kann und ansonsten die wichtigen Sachen machen". Das funktioniert hervorragend. Und es sooooo viel streßfreier. Ich hatte exakt 0 Anfragen, ob ich einen K-Vertrag billiger anbieten kann. Fantastisch, ich kann die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtsmärkte in vollen Zügen genießen, weil niemand nervt. Nur wenn wir nicht kratzend vor den Kunden auf dem Boden liegen und das Gefühl vermitteln, das Auto wäre wichtig nur dann werden wir irgendwann auch Geld damit verdienen können. Zur Zeit ist das allerdings nicht so !

@tomhi

Du glücklicher... und genieße die Weihnachtsfeiertage!

@siola55

Vielen Dank, auch Dir ein paar besinnliche Weihnachtstage, aber vermutlich erst ab 23.12. Vorher mußt Du erstmal ran. Bei mir stand übrigens auch schonmal am 24.12. um 16 Uhr jemand vor der Tür und wollte eine Doppelkarte (die gab es da noch). Er wollte seiner Tochter ein Auto zu Weihnachten schenken, so ist das manchmal in unserem Job....

Oh mist habe ja das wichtigste vergessen :S

Also es geht darum, das ich mir ein Auto kaufen möchte und da die Prozente von meinem Onkel nutzen will ( er soll sie aber nicht verlieren)

Mir wurde gesagt diese Änderung der Versicherung ist seit diesem Jahr so

Das geht nicht. Man kann nicht mehrere Fahrzeuge mit den gleichen schadenfreien Jahren nutzen.

@kim294

Ahso ok, also würde der 2. Wagen bein ca. 140% einsteigen?

Und würden seine Prozente erhöht werden wenn ich mit meinem Wagen einen Unfall hätte?

@Eddi91

Bei wie viel Prozenten der Zweitwagen anfangen würde, ist von Versicherung zu Versicherung durchaus unterschiedlich. Wenn das Auto auch auf deinen Onkel angemeldet wird, fängt man mit einem Zweitwagen ca. bei 55% an. Dazu muss aber meist das Fahrzeug bei der gleichen Versicherung wie der Erstwagen sein.

Bei einem Unfall wird nur der Vertrag des betroffenen Autos zurückgestuft.

@Eddi91

Ahso ok, also würde der 2. Wagen bein ca. 140% einsteigen?

Hey Eddi91, diese Info ist "Schnee von gestern"! Bereits seit Ende 2012 gibt es eine 2. Rabattstaffel, in welcher die schadenfreien Jahre bzw. die SF-Klassen auf SF 35 erweitert wurden mit einem Beitragssatz von 20% und gültig sind für alle Neuverträge seit Ende 2012! Für alle Altverträge gilt weiterhin die alte Rabattstaffel mit max. SF 25 und einem Beitragssatz von 30%!

Dieses neue, erweiterte Schadenfreiheitsrabatt-System sieht für die Einstufung SF 1/2 (z.B. als Zweitwagenregelung oder Führerscheinregelung mit mind. 3 Jahren lückenlosem Führerscheinbesitz) ein Beitragssatz von ca. 60% bis max. 76% vor, je nach Gesellschaft und deren AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) in der Kfz-Haftpflichtversicherung!

Gruß siola

@siola55

Ergänzung: Eltern Kind bei HUK Coburg! Dauer Fahrerlaubnis dabei völlig egal. LG und noch einen schönen 2. Advent.

@schleudermaxe

Ergänzung: ... auch die Gesellschaft beim Auto der Eltern spielt keine Rolle in dieser Eltern-Kind-Regelung bei der HUK-Coburg, Hauptsache ein Auto der Eltern ist versichert!

Also es geht darum, das ich mir ein Auto kaufen möchte und da die Prozente von meinem Onkel nutzen will ( er soll sie aber nicht verlieren)

er könnte das auto als zweitwagen anmelden oder dir prozente übertragen,wenn er seins abmeldet.

Wenn er es als 2. Wagen anmelden würde, wäre seine SF Klasse in Gefahr wenn ich einen Unfall mit meinem Wagen hätte?

Wie? 140%? Die HUK Coburg stuft ein mit SF-Klasse 1/2 und 75 % und Zweitfahrzeuge mit SF 4 und 48%. Mitbenutzen, was soll das sein? Das Fahrzeug ist zu versichern und der VN hat die SF-Klasse, aber doch nicht die Fahrer. Prüfe bitte deine Infos noch einmal. Allzeit gute Fahrt.