Schadenersatz Permanent make up?

2 Antworten

Suche dazu bitte einen Anwalt auf, der sich mit Schadensersatzansprüchen auskennt. Da du sowieso auf zivilrechtlichen Weg klagen musst, ist es eh besser dies mit Anwalt zu tun.

Dieser wird dich in all deinen Fragen beraten und deine Forderungen ggf. gerichtlich durchsetzen.

Was die verätzte Hornhaut angeht, warst du sicherlich bei einem Arzt. Das ist gut, dann hast du schon mal einen Beweis, denn dies stellt eine Körperverletzung dar. Diese zeigst du bei der Polizei an. Das läuft unabhängig zu deinen Schadensersatzansprüchen.

Deine Schadensersatzansprüche sind Zivilrecht, die Körperverletzung ist Strafrecht.

Ich wünsche dir viel Glück.


Ytterbo 
Fragesteller
 19.01.2016, 00:08

Ich wollte es eigentlich ohne Anwalt usw klären. Ich möchte auch kein Schmerzensgeld.
Wollte nur wissen ob meine Forderungen so ok sind .
Anwalt würde ich evt nur einschalten wenn sie sich quer stellt.

Baltarsar  19.01.2016, 00:18
@Ytterbo

Schon rein versicherungstechnisch muss sie sich querstellen. Sie persönlich wird die Forderung nicht zahlen, das wird sie im höchstfall an ihre Versicherung weiterleiten.

Ich würde dir daher auf jedenfall den Rechtsweg empfehlen, allein schon wegen der erlittenen Körperverletzung. Wie gesagt, du hast anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wie gesagt, im Zweifel wird sie es an die Versicherung weiterleiten, wenn überhaupt. Und spätestens die, wenn sie Zweifel hat und das haben Versicherungen meistens, wird sich dann quer stellen.

Deine Aufstellung der Kosten ist soweit stimmig. Ergänze die Kosten noch um den Faktor Schmerzensgeld und Schadensersatz, dann ist deine Aufstellung vollständig. Schließlich hattest du eventuell Arbeitsausfall und noch andere Auslagen.

Ich würde sie an deiner Stelle, nicht so leicht wegkommen lassen, schließlich hat sie Mist gebaut.

Das sollte ein Anwalt beantworten, der sich von der Situation ein konkretes Bild machen kann - und keine anonyme Internet-Community.