Fristsetzung und Schadenersatz bei Reparaturverzug vom Handy. Wie formuliert man sowas?
Bei meinem 2 Jahre alten Smartphone war die Kamera defekt (Eigenverschulden), also habe ich es in eine Werkstatt gebracht. Das Ersatzteil war da und die Reparatur sollte 1 Stunde dauern. Während der Reparatur wurde das Display oder ein Verbindungskabel beschädigt. Die Werkstatt teilte mir nun mit, dass aktuell kein Ersatzteil da wäre, die Reparatur etwas dauern könne, sie aber die Kosten übernehmen.Nach 2 Wochen fragte ich nach, die Reparatur würde noch 2 Wochen dauern, es wäre immer noch kein Ersatzteil da. Nach nunmehr 4 Wochen soll die Reparatur nochmals 2 Wochen dauern. Das ist für mich langsam nicht mehr akzeptabel.Ich möchte der Werkstatt eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und mir im Falle der Nichterfüllung rechtliche Schritte bzw. Schadenersatz mind. in Höhe des Restwertes des Telefons vorbehalten.Wie muss ein solches Schreiben formuliert werden? Gibt es irgendwo eine derartige Vorlage?
Wie lange ist eine angemessene Frist?
2 Antworten
Schadenersatz mind. in Höhe des Restwertes des Telefons vorbehalten
das kannst du dir mal knicken
der restwert ist das maximum, was du überhaupt bekommen kannst
aber du bekommst dein smartphone einfach, wenn es fertig ist
Das ist für mich nicht akzeptabel. Ich habe mich nicht umsonst für eine Reparatur innerhalb einer Stunde entschieden und der Fehler liegt nicht bei mir.
Dies auch, schau mal unter der Rubrik "Musterbriefe Handwerker" weiter unten in dem vorgegebenen Link...
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kostenlose-musterbriefe/