Was wäre eine angemessene Strafe für Männer, die ihren Exfrauen das Gesicht mit Säure verätzt haben inklusive Blindheit durch die Säure?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

lebenslang Gefängnis plus Geldstrafe 42%
andere Antwort: ... 33%
Hinrichtung 8%
Kombination aus mehreren Strafen und zwar: ... 8%
die Frau darf dem Mann das Gesicht verätzen 4%
gibt keine angemessene Strafe 4%

12 Antworten

andere Antwort: ...

1. Hat das ein Gericht von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Strafe angemessen ist. Der entstandene Schaden kann sehr vielfältig ausfallen, von nahezu kompletter Heilung ohne wirklich sichtbare einschränkungen bis hin zu Erblindung und totaler entstellung plus bspw. Probleme mit atmung und ähnlichem. Eine pauschal Strafe macht demzufolge keinen sinn

2. Können die Gründe, Motive und Umstände für solch eine tat sehr unterschiedlich sein. Das soll nicht die Tat entschuldigen, kann aber durchaus die angemessene Strafe beeinflussen. Eine pauschalstrafe macht demzufolge keinen sinn

3. Prinzipiell wird durch die Verwendung von Säure eine gefährliche Körperverletzung (par. 224 StGB) begangen, dies sieht im Höchstmaß 10 Jahre Freiheitsstrafe vor. Kommt es zu bleibenden Folgen durch die KV, spricht man von einer schweren Körperverletzung. Auch hier ist das Höchstmaß der Strafe 10 Jahre.

Dies kann mit einer Geldstrafe einhergehen. Ausserdem hat das Opfer die Möglichkeit, unter Umständen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu beantragen. Was dann allerdings über das über das BGB par. 253 läuft. Also zivil und nich strafrechtlich.

All dies kann subjektiv je nach Umstand unter Umständen sowohl überzogen, als auch zu mild empfunden werden. Allerdings wäre eine Hinrichtun - wäre sie in Deutschland zulässig - auf jedenfall übertrieben,ebenso eine "lebenslange" Haftstrafe, in dem Sinne, daß man mit lebenslang auch "so lang das Leben des Täters andauert" meint. Grund ist, das die Freiheit direkt nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche unversehrtheit angesiedelt ist. Im klartext: stirbt ldie Person nicht, so gibt es eigentlich keinen vertretbaren Grund, den Täter bis zum Tod wegzusperren.zumindest nicht als absolut festgesetzt. Eine Ausnahme kann hier die Sicherungsverwahrung darstellen, wenn man so will: obwohl sie nicht als klassische Freiheitsstrafe gilt, kann sie defacto bedeuten "weggesperrt" zu bleiben.

In Deutschland bezeichnet die lebenslange Freiheitsstrafe eine frühestmögliche Aussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren. Mit einer folgenden Bewährung von 5 Jahren.

Mag man davon halten, was man möchte.

Kombination aus mehreren Strafen und zwar: ...

Solche Täter gehören lebenslang hinter Gitter, aber wirklich ein Leben lang!

Darüberhinaus sollten alle Vermögenswerte dazu genutzt werden das Opfer zumindest finanziell ansatzweise zu unterstützen.

Das kann aber eine solche Tat nicht aufwiegen, aber eine angemessene Strafe dafür kann es leider nicht geben.

andere Antwort: ...

Also ich finde, da kommt es auch drauf an was da vorher war.

Nehmen wir an, sie hätte ihn betrogen, ihm dann nacher alles an Geld abgenommen, sowie das Haus, Auto ect. Das wäre ja in Deutschland und vielen anderen Ländern egal, Moralisch aber hoch verwerflich.

Ist dann sicher was anderes, als wenn sie sich vielleicht von ihm getrennt hätte, weil sie von ihm schlecht behandelt wurde. Ich meine das ganze jetzt rein vom moralischen Aspekt aus, Strafrechtlich sieht es anders aus, da es da ja legal ist das Leben von jemanden mit sowas wie Fremdgehen zu zerstören.

Liebello 
Fragesteller
 14.11.2020, 01:11
Nehmen wir an, sie hätte ihn betrogen, ihm dann nacher alles an Geld abgenommen, sowie das Haus, Auto ect.

und das gäbe einem das Recht jemandem Säure ins Gesicht und die Augen zu schütten, weswegen die Strafe geringer ausfiele...?

finde ich jetzt nicht

Richard30  14.11.2020, 01:25
@Liebello

Nicht das es dadurch richtiger wird, es wird aber nachvollziehbarer dadurch. Und es verrät auch etwas über die Motivaton, auch wenn Rache nachwievor ein sehr schlechtes Motiv wäre.

Also ich meine nicht, dass es richtig wäre jemanden Säure ins Gesicht zu schütten, ganz und garnicht, aber nehmen wir mal folgendes Extrembeispiel: 2 Männer töten jeweils 2 andere, der eine macht es, weil er das Geld von dem einen haben will, der andere, weil der Typ nen Kinderschänder ist der sein Kind missbraucht und danach umgebracht hatte. In beiden Fällen wäre der Mord und die Selbstjustiz falsch und würden zurecht bestraft werden, in dem einen Fall kann man es aber besser nachvollziehen als in dem anderen und rein moralisch gesehen wäre es auch nicht so schlimm. Vielleicht verstehst du jetzt besser wie ich das meine.

Oder bei dem Fall mit der Säure: Nehmen wir an, ich müsste ins gefängniss und müsste mir einen der beiden aussuchen den ich als Zellengenossen habe, also den einen der das macht, weil igrendwie seine ehre oder wass weis ich was verletzt wurde, oder der andere der von seiner Frau betrogen wurde und sie ihm dann danach übel mitgespielt hatte. Ich denke es ist klar, wen von den beiden man lieber als Zellengenosse hätte.

andere Antwort: ...

Lebensunterhalt zahlen

lebenslang Gefängnis plus Geldstrafe

Aber am liebsten würde ich solchen Leuten selber Säure über das Gesicht schütten