Schaden am Auto Fall für die Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

glaube nicht das dies einer hier mit einem eindeutigen ja beantworten kann denn das ist entscheidung deiner versicherung. vorlegen würd ich den schadensfall aber erstmal

Das ist aus mehreren Gründen ausgeschlossen. Da ihr im gleichen Haushalt lebt, bildet ihr eine Versichertengemeinschaft, die sich nicht gegenseitig haftbar machen kann. Außerdem gehört der Reifenwechsel zu Betrieb eines KFZ Schäden in dem Zusammenhang fallen in den Ausschluss der Benzinklause Zusätzlich wäre es eine Gefälligkeitsdienst, der zu Lasten des Dienstnehmers ginge.

Wir leben nicht im gleichen Haushalt!

Der REifen wurde ja noch gar nicht gewechselt. Zum Zeitpunkt des Unfalls wollte ich lediglich den Wagen aufbocken.

Wenn Du das privat gemacht hast, kann Deine Haftpflichtversicherung den Schaden nicht reparieren. Wenn Du gewerblich tätig warst (z.B. als Reifenhändler oder Kfz-Werkstatt), wird Deine Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden regulieren.

Das lies bitte in den AGB Deiner Versicherung nach. Es gibt viele private Haftpflichtversicherungen, die Schäden an fremden KFZ ausschliessen. Das kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Statt aber hier rein zu schreiben, hättest Du auch gleich eine kurze Mail an die Versicherung schicken können ;-)

KFZ Haftpflicht zahlt nicht für das eigene Auto, nur für Unfallgegner.

@kaesefuss

Von einer KFZ Haftpflicht war überhaupt keine Rede

@011100

Ja ... "PRIVATE" Haftpflichtversicherung !

Wenn ihr nicht im gleichen Haushalt wohnt und damit nicht familien-technisch zusammen bei der gleichen Haftpflicht versichert seid, sollte es funktionieren, wenn in Deiner Haftpflicht "Gefälligkeitsschäden" inklusive sind.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder unter Freunden/Bekannten ein Schaden verursacht wird, der der Haftpflichtversicherung gemeldet wird.

Hatte mal ähnlichen Fall: Mein Lebensgefährte hat mir mal die Scheibenwischer gewechselt und dabei ist ihm der Wischer ohne Blatt zurück auf die Scheibe geknallt und die Scheibe war dadurch gerissen. Seine Haftpflicht hat die Scheibe bezahlt, aber halt nur, weil Gefälligkeitsschäden mitversichert waren. Ohne diese Klausel geht das nicht.