Ärger mit Autowerkstatt bei Glühkerzenwechsel?

3 Antworten

Wenn der Schaden von der Werkstatt verursacht wurde, so müsste diese die höheren Kosten tragen und Dir einen Ersatzwagen stellen oder den Ausfall Deines Autos entsprechend vergüten...

Wende Dich am besten erstmal an die KFZ-Schiedsstelle, vielleicht brauchst Du dann gar keinen Anwalt einschalten.

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

DerHans  17.07.2012, 09:41

Ja, WENN. Wenn nicht muss er klagen und hat das volle Kostenrisiko.

Das müsste DEREN Haftpflicht übernehmen, nicht deine. Schreibe den Ablauf genaustestens auf, schreibe möglichst auch auf, wann du mit wem gesprochen hast. Das Ganze würde ich mit einem entsprechenden Anschreiben der Werkstatt zukommen lassen - und sie auffordern, das Auto repariert bis zum xxx bereitzuststellen. Ebenso würde ich ganz klar darauf hinweisen, dass du dich ggf. an einen Anwalt wenden wirst. Das mit den Mehrkosten solltest du bei der Verbraucherzentrale abklären - es ist nicht deine Schuld, dass die Glühkerze abgebrochen ist, aber du kannst auch nicht einfach so annehmen, dass die Werkstatt Fehler gemacht hat. Wenn das Ding alt und verrostet war, kann das durchaus vorkommen - und ist dann aber nicht zwangsläufig von der Werkstatt verschuldet, sondern eben ein Risiko, das mit dem Wechsel von fest sitzenden Glühkerzen einhergeht. Das konnte die Werkstatt nicht im voraus ahnen. Eine andere Frage ist natürlich, ob sie geschlampt haben. Das schleppende Vorgehen würde ich jedenfalls bemängeln, ebenso den Umstand, dass dir kein Ersatzfahrzeug angeboten wurde. Wie gesagt würde ich aber erst einmal mit der Verbraucherzentrale reden und mich dort beraten lassen.

DerHans  17.07.2012, 09:43

Beim Tip mit dem Anwalt solltest du aber immer darauf hinweisen, dass der Kläger das volle Kostenrisiko trägt. Er muss mit sämtlichen Kosten in Vorleistung gehen, wenn er keine KFZ-Rechtsschutzversicherung hat.

Bist du darüber informiert worden, dass die Reparatur unfangreicher werden wird? Wer hat diese zusätzliche Arbeit zu verantworten? Wurdest du darauf hingewiesen, dass das passieren könne?.

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wird das ganze sehr schwierig belegbar sein und du müsstest mindestens einen Kostenvorschuss von 500 € leisten um die Werkstatt zu verklagen.