Wer bezahlt den Schaden, wenn ich mit meinem Auto gegen meine Garage fahre??

14 Antworten

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Den Schaden am Kfz übernimmt die vollkasko unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und Rückstufung der SF klasse für vollkasko .

Wenn man die Regulierungssumme innerhalb von sechs Monaten an die Versicherung zurück überweist entfällt die Rückstufung der SF klasse.

Bei der Garage kommt es darauf an, wer Eigentümer der Garage ist und evtl welchen Tarif man in der Kfz Versicherung gewählt hat.

Schäden an fremden Eigentum übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung unter Rückstufung der SF klasse für Haftpflicht. Schäden am eigenen Eigentum übernehmen nur die allerneuesten Kfz top Haftpflicht Tarife mit eigenschaden Deckung ebenso unter Rückstufung der SF klasse für Haftpflicht

Auch den Haftpflichtschaden kann man zurückkaufen um die Rückstufung der SF klasse zu vermeiden

Auch in der Gebäudeversicherung ist Fahrteuganprall evtl versichert, hier gilt zu prüfen ob und wie weit eigenschaden gedeckt sind

Ich bin Eigentümer der Garage . Kann das zu Problemen führen?

@MrSchockiert

Dann würde ich vorschlagen deinen Versicherungsfachman um Prüfung der Gebäudeversicherung zu bitten, ob und wie weit Fahrzeuganprall als Eigenschaden gedeckt ist.

Zu Problemen führt das nicht, entweder ist die Gefahr versichert, dann kann der Schaden reguliert werden, ansonsten bleibt nur die Prüfung der Kfz Haftpflichtversicherung, ob darin Eigenschäden versichert sind.

Es kommt ganz darauf an, wie du versichert bist.

Bei einer Haftpflichtversicherung, die im Straßenverkehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges Pflicht ist, bist du für fremde Schäden versichert. Also Schäden, die du verursachst. Deinen eigenen Schaden musst du selber zahlen. In dem Fall, den an deinem PKW.

Bei der Teilkasko wird dir nach Prüfung auch dieser ersetzt, weswegen eine Teilkasko - logischerweise - auch teurer ist.

.... bitte was sollte eine TK bezahlen in diesem Fall?

@schleudermaxe

Der Glasbruch am Kfz..... Nur der Glasbruch :)

selbstverständlich aber unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung, aber bei Teilkasko natürlich ohne Rückstufung der SF Klasse

Bei der Teilkasko wird dir nach Prüfung auch dieser ersetzt, weswegen eine Teilkasko - logischerweise - auch teurer ist.

Teilkasko kostet bei den meisten gängigen Kfz ca. 5 bis 10 Euro im Monat, ich weiß nicht was daran teuer sein soll.... Außerderm leistet sie nur nach Unfällen durch Wildanprall oder durch Umwelteinflüsse entandene Schäden und bei Glasbruch

Im Gegensatz zu einer Vollkasko Versicherung die selbst mit einer hohen SF Klasse meist mindestens noch so teuer ist wie eine Kfz Haftpflichtversicherung....

Aber auch da gilt... "teuer ist relativ"

Deine Schäden am Auto, werden durch eine Vollkasko-Versicherung bezahlt.

Schäden an der Garage können in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sein, wenn dort ein Hinweis zu finden ist, dass Eigenschäden mitversichert sind, wie z.B. in unserem Tarif Mobil Komfort.

Bei den meisten Kfz-Tarifen sind allerdings Eigenschäden nicht mitversichert.

Es ist ein Eigenschaden. Es ist mein Haus. Also gehe ich leer aus und muss selbst zahlen?

@MrSchockiert

Schäden an der Garage können in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sein, wenn dort ein Hinweis zu finden ist, dass Eigenschäden mitversichert sind

Was hast du an der Antwort von Apolon nicht verstanden?

z.B. in unserem Tarif Mobil Komfort.

ich glaube zu wissen das AXA DBV mit der Eigenschadendeckung einer der Ersten am Markt war.... Würde mich aber mal interessieren seit wann ihr das mit drin habt und ob es über "Bedingungsupdate" auch auf bestehende Absicherungen übertragen wurde oder ob es ein komplett neuer Tarif war

@verreisterNutzer

zumindest ist in allen Verträgen des Tarifs Mobil Komfort diese Leistung enthalten.

Ergibt sich aus folgenden Bedingungen:

A.8 Leistungsversprechen

A.8.1 Verbessern wir die im Abschnitt A der AKB mobil komfort beschriebenen Leistungen für neu bei uns abgeschlossene Verträge und haben Sie Versicherungsschutz für die entsprechende Versicherungsart (z. B. Haftpf lichtversicherung oder Kasko) abgeschlossen, prof itieren Sie automatisch von diesen besseren Leistungen.

A.8.2 Dies gilt für alle künftig eingeführten Leistungserweiterungen der AKB mobil komfort. Ausgenommen hiervon sind lediglich Leistungen, die auch bei Neuverträgen gesondert gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags versichert werden müssen (z. B. neue Versicherungsarten oder mit Beitrag versehene Bausteine).

Die Vollkakso übernimmt nur den Schaden am Auto. Der Schaden an der Garage wäre ja ein Haftpflichtschaden. Somit wird bei identischem Versicherungsnehmer der Schaden an deiner eigenen Garage nicht bezahlt.

Wenn es sich um eine gemietete Garage handelt, kannst du deine KFZ-Haftpflicht in Anspruch nehmen. Ansonsten ist das ein Eigenschaden.

Für den Schaden am Fahrzeug käme die Vollkasko auf, falls vorhanden.