Garagentor beschädigt auf Privatgrundstück Auto von einem Freund, wer haftet?

10 Antworten

Es haftet der Verursacher des Schadens. In dem Fall also Du. Deine Privathaftpflicht sollte den Schaden abdecken.

Du bist nur haftbar zu machen, wenn du die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" außer Acht gelassen hast.

Hier kommt es dann darauf an, wie man die erforderliche Sorgfalt für diesen Fall auslegt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Wenn du einfach blind auf den Knopf drückst, dann hättest du deine Sorgfaltspflicht verletzt. Zumindest ein flüchtiger Blick auf die Garage muss drin sein -  es könnte sich ja auch ein Mensch dort aufhalten.

Allerdings kann man wohl kaum verlangen, dass du den Schwenkbereich des Tores genau einschätzen und prüfen kannst. Hier wäre dann auch zumindest eine Teilschuld des Fahrzeugführers gegeben, wenn er sein Auto in diesem Bereich abstellt.

Kommt also darauf an....

Allerdings kann man wohl kaum verlangen, dass du den Schwenkbereich des Tores genau einschätzen und prüfen kannst. Hier wäre dann auch zumindest eine Teilschuld des Fahrzeugführers gegeben, wenn er sein Auto in diesem Bereich abstellt.

Im Zweifel habe ich dann aus obliegender Sorgfaltspflicht heraus das Tor nicht zu betätigen und den Fahreugführer aufzufordern, etwas zurückzusetzen.

Oder jemanden mit Toröffnung zu beauftragen und das Tor mittels Einklemmschutzfuktion anzuhalten, wenn es für den Fahrweg nicht reicht.

Eine Teilschuld des Parkers vermag ich da nicht zu erkennen.

... der, der das Auto kaputt gemacht hat, warum auch nicht? So lese ich die Literatur.

Muss meine Haftpflichtversicherung jetzt für den Schaden aufkommen?

Ja: Selbst ein "ungeschickt" vor der Garage geparktes Fahrzeug berechtigt dich nicht, blind das Tor zu öffnen und es damit zu beschädigen.

Nur mal am Rande: Du machst mit dieser Installation und Einrichtung so ziemlich alles falsch, was der Hersteller des Torantriebes als Sicherheitshinweis vorgibt und deine Sorgfaltspflichten sträflich vernachlässigt:

Es ist dir untersagt, es ohne Sichtkontakt auf den Fahrweg des Tores zu betreiben. Was machst du, wenn ein Kind sich dort seinen Ball holt?

Es ist dir untersagt, ohne Einstellung des Einklemmschutzes das Tor zu betreiben. Meint, beim Auftreffen auf eine Hindernis muss es sofort stoppen, leicht reversieren und stehenbleiben, ohne mit voller Kraft weiterzulaufen.

G imager761

Hier handelt es sich um ein Schwingtor welches nach aussen aufschwingt und so 50-60 cm Platz in der Einfahrt benötigt. Ein Gast kann nicht wissen, dass das Tor aufschwingt und auch noch wie weit es das tun wird. Er hat mit Erlaubnis geparkt vor der Garage. Die Versicherung müsste das gleich handhaben als wäre ich mit der Schubkarre vorbei gefahren und hätte dabei den Schaden verursacht. Eine Schuld ist dem Parkenden wohl kaum anrechenbar. Der Besitzer des Tores/Betreiber hätte sich überzeugen müssen dass frei ist, vor betätigen der Anlage. In der Zukunft was wäre mit einem Schild, Abstand halten.