Sanktionen ohne Bescheid

2 Antworten

Sanktion ohne Anhörung und Bescheid ist unzulässig.
Zwar rechtfertigt das Verpassen eines Termins grundsätzlich eine Sanktion, aber da es für deine Pflichtverletzung einen Grund geben kann, muss zuvor eine Anhörung (mündlich oder - i.d.R. - schriftlich) erfolgen und da die Kürzung ein Verwaltungsakt ist, muss eine dezidierte Begründung erfolgen.
Zwar kann der Mangel einer fehlenden Anhörung und eines fehlenden Bescheides nachträglich geheilt werden, so dass du um die Sanktion nicht herum kommst, wenn du keinen guten Grund für deine Pflichtverletzung hast, aber dennoch ist der Vorfall definitiv eine schriftliche Dienst-/bzw. Fachaufsichtsbeschwerde wert. Hier müssen dann alle involvierten Organisationseinheiten schriftlich Stellung nehmen, warum auf Anhörung verzichtet und rechtswidrig Geld einbehalten wurde. Sowas bringt Freude in den Alltag und dein Vermittler überlegt sich beim nächsten Mal, ob sich rechtswidrig verhält.

In der Regel nicht da du Widerspruchsrecht hast und das ist ein beiliegendes Blatt Papier. Und du musst ja in Kenntnis gesetzt werden... tzzz so dumm kann nur ein Praktikant von der ARGE sein.