Nichtantritt/Ablehnung einer Maßnahme?

8 Antworten

Es kommt darauf an ! Erstens wie alt Du bist ( unter 25 Jahre ) sperre beim ersten Vergehen 100 % Zweitens ( über 25 Jahre ) beim ersten Vergehen 30 % Sperre,60 %,100 % In beiden Fällen bist Du weiter Versichert und die Miete plus Nebenkosten werden auch weiter gezahlt !Ab einer 100 % Sperre,steht Dir ebenfalls in beiden Fällen pro Woche ein Lebensmittel Gutschein zu,das sagen sie Dir auch !Die EGV-musst Du Unterschreiben,da sonst das selbe passiert wie wenn Du eine Maßnahme ablehnst !Ablehnen darfst Du eine Maßnahme oder eine Arbeit nur,wenn die Arbeitsbedingungen Sittenwidrig sind ohne danach mit einer Sperre rechnen zu müssen !

Danke! Bin ü25 und bekomme standardmässig nur einen geringen 2-stelligen Betrag vom Amt, daher interessiert mich das finanzielle weniger. Wichtig ist mir nur, ob ich noch versichert bin oder vielmehr, wann ich es nicht mehr bin. Wie stellt man das am Besten an, die Maßnahme abzulehen? Einfach nicht auftauchen und warten bis Post vom Amt kommt oder dem SB das mitteilen? Muss ich dann 2 Wochen später mit der nächsten Maßnahme rechnen oder hab ich dann 6 Monate ruhe vor?

@geingt

Warum WILLST du denn nicht? Einfach nur aus purer Gemütlichkeit und weil es so toll ist vom Amt zu leben? Oder hast du einen vernünftigen Grund? Du kannst dir das Angebot ja mal anhören und dann immernoch entscheiden, vielleicht ist das Angebot ja garnicht schlecht? Das Amt möchte dir ja nur helfen irgendwie ganz von ihnen loszukommen und das ist ja nur in deinem Sinne oder? Welcher "normale Mensch" möchte denn schon allenernstes sein Leben lang ein "Sozialschmarotzer" sein?

Wenn du keine Maßnahmen willst, musst du dir Arbeit suchen. Wenn du eine ablehnst, sperren alle Ämter dein Geld, auch zum Beispiel die Familienkasse. Wenn du einen netten Berater hast, bekommst du dann noch eine Chance. Wenn nicht wirst du nicht mehr als arbeitssuchend gemeldet und bist nicht mehr versichert.

Also die EGV darfst Du mit nach Hause nehmen solltest Sie aber nach ca. 3 Tagen wieder abgeben. Änderungswünsche sind möglich die kannst du äußern

Der Gedanke ab zu lehnen ist nie gut, Schlage vor was Du gerne machen möchtest ansonsten hilft Dir nur die Krankheit und das Du leider nicht kannst, Niemals sagen Du hast keinen Bock,

Du bist gewillt aber leider kannst Du nicht, Der Arzt ist Dein Begleiter

Sperre gibt es nicht gleich zu 100 % am Anfang wird um ca. 1/3 gekürzt danach auf die Hälfte und so weiter bis du nichts mehr bekommst.

Danach wird eine Verfahren eingeleitet in dem sogar die Staatsanwaltschaft prüft, von was Du lebst wie Du was bezahlst,

Du musst damit rechnen das dir die Kontrolleure auf den Fersen sind und dich beobachten morgens mittags abends

also immer nur nein sagen ist Scheiße und bringt nichts

Du kannst Du würdest aber leider lässt es die Gesundheit oft nicht zu.

Und dann such dir was von dem Du Leben kannst den die Schweißfliegen wirst sonst nicht mehr los.

Gruß

eine hundertprozentige Streichung aller Bezüge gibt es nicht! Miete+Nebenkosten und Krankenversicherung werden immer gezahlt. Alles andere können sie dir allerdings restlos streichen. Kommt immer auf den Fall an.

eine hundertprozentige Streichung aller Bezüge gibt es nicht!

da irrst du dich aber mächtig gewaltig!

Aus welcher Quelle schöpft man denn bloß solche Irrtümer?

@helmutgerke

ja, D-Land verkommt zur Bananenrepublik... Manche ARGE/Sachbearbeiter haben den Schuss nicht mehr gehört! Wenn man so will sind laut BVerfG alle Sanktionen quasi Illegal. Da hilft am Ende dann nur noch Anwalt aufsuchen. Unsere Sozialgerichte werden nicht umsonst mit Klagen überflutet. Wers irgendwie über die Runden schafft, Nerven und Ausdauer hat kann dem ein Riegel vorschieben. Einspruch erheben und Aussitzen bringt da gar nichts!

Wenn du eine Maßnahme nicht antretest, läuft es letztlich zu einer 100%igen Sperre hinaus, d.h. auch der Versicherungsbeitrag zur Krankenkasse wird nicht vom Amt bezahlt.

Nein, die EGV brauchst du nicht sofort vor Ort unterschreiben, dazu darf dich auch keiner drängeln oder dir eine Sanktion androhen. Einpacken und zu Hause in Ruhe studieren sowie ggfls. Änderungswünsche vermerken. Nicht all zu lange mit der Rücksendung der EGV warten, denn ansonsten kommt das Ding dir als Verwaltungsakt ins Haus geflattert.

Was Tipps zur Ablehnung einer Maßnahme anbelangt, darf ich hier nichts schreiben darüber könnten sich einige Mitleser aufregen. LOL

Dann kommt das ding eben per verwaltungsakt ins Haus geflattert.aber man hat den Vorteil dass man sich dadurch den Rechtsweg nicht selbst verwehrt als wenn man das ding unterschrieben hätte. das wird dir jeder Anwalt sagen