was tun bei 100% sanktion?

5 Antworten

Pflichtverletzung durch junge Hartz IV Bezieher (15. bis 25. Lebensjahr)

Bei einer Pflichtverletzung durch einen unter 25 jährigen Hartz IV Bezieher wird der Regelsatz nicht um 30 Prozent gekürzt, sondern überhaupt keine Barleistung mehr erbracht. Nur noch die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten werden übernommen und i.d.R. direkt an den Vermieter oder an das Energieunternehmen gezahlt.

Wiederholt sich die Pflichtverletzung, so werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr gezahlt. Erklärt sich der jüngere Hartz IV Empfänger im Nachhinein bereit, die Pflichten zu erfüllen, so kann das Jobcenter die Mietkosten doch noch übernehmen.

mehr ..http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/sanktionen-pflicht-verstoesse-eingliederungsvereinbarung.html

Hast schon den ersten Fehler gemacht, die richtige Antwort wäre gewesen: "bei mir hat niemand wie verabredet angerufen !"

Rausschicken und sagen reiche das schriftlich ein, hätte ich mir auch nicht bieten lassen, denn Du hast das Recht die Anhörung auch zur Niederschrift abzugeben, d.h. die Nase hätte selbst schreiben müssen und Dir zur Unterschrift vorlegen müssen.

Darüber hinaus, würde ich beim Jobcenter weder Festnetz, Handynummer, noch Emailadresse angeben, sorry geht Euch nix an.

Zu Terminen beim Jobcenter geht man in der Regel mit Begleitung eines Beistandes nach § 13 SGB X, dann hat man später vor Gericht auch gleich nen Zeugen für das was sich der Sachbearbeiter rausgenommen hat, wenn er dann überhaupt noch den Mut hat sich was rauszunehmen.

Diese Hinweise sollte sich jeder Arbeitslose hinter die Ohren schreiben.

Die Miete wird erst mal (an Deinen Vermieter) weitergezahlt:

"Besondere Regelungen bei U25

Bereits bei der erstmaligen Pflichtverletzung verhängt das Jobcenter eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls der Regelleistung. Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden weiterhin vom Leistungsträger übernommen, wobei diese unmittelbar an den Vermieter gezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). "

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sanktionen-und-strafen.html

Du könntest vlt. Lebensmittelgutscheine beantragen für die Zeit der Sperre.

Warum hast Du nicht selbst mal beim Maßnahmeträger nachgefragt?

ich hab dorten einmal angerrufen, zugegebenermaßen villeicht zu wenig. aber mir hat man gesagt sie wussten es immernoch nicht und sie würden mich anrufen.

@ruderalis90

Tja -da wirst Du wohl keine Chance haben, der Sanktion zu entgehen.

Also du willst mir jetzt nicht erzählen dass du keine Ahnung hast wie man eine Mailbox anhört. Klingt unglaublich.  Es muss ja schon einiges passiert sein um voll sanktioniert zu werden. Ich war!!!!!!! 8Jahre Alg2 und bin immer zu meinen Terminen gegangen. So von alleine kommt man nicht zu einer Sanktion. Erkläre das so aufm Amt wie du uns das erklärt hast. Ansonsten kannst du nur Gutscheine bekommen und musst zusehen dass du arbeiten gehst um ggf Miete etc zu bezahlen. Was hindert dich daran dir nen Job zu suchen?  Ich bin nur durch Eigeninitiative aus Alg2 raus. Mache trotz 60%gehbehinderung zwei Jobs. Und bin doppelt so alt wie du