werden witwenpension - bei Einnahmen von Mieteinkünften - gekürzt?

8 Antworten

Hallo,

Bezieht die Witwe neben ihrem Witwengeld noch Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, kann das Witwengeld bei Überschreiten der Höchstgrenze nach der zuständigen Landesbeamtenversorgungs-gesetz des Bundeslandes gekürzt werden.

Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tätigkeit. Nach Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsberechtigte die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht gilt die Einkommensanrechnung nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst.

Arten

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:

Aus meiner Sicht gehören Einkünfte aus Vermietung und Verachtung nicht dazu.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Recherche

Von welcher Pension reden wir?

Rente aus der gesetzlichen RV oder von welcher Stelle wird die Pension gezahlt?

Rente kommt doch von der Rentenversicherungsanstalt. Ich meine Pension von einem Landesbeamten!

Wenn du Witwenrente meinst, dann ja. Außer du hast die Witwenrente nach altem Recht bezogen (60%) dabei wurden und werden Mieteinkünfte nicht angerechnet. Seit der Neuregelung der großen Witwenrente (55%) werden Mieteinkünfte angerechnet.

Witwenrente?? Ich meine aber Witwenpension!!!! Das ist doch ein Unterschied, oder??

Sie meint aber PENSION!

@sassenach4u

und warum sollte für eine Pension etwas anderes gelten?

Nein, Pension wird nicht gekürzt. Musst die Einnahmen aber angeben und ggf. (mehr) Steuern zahlen.