Maßnahme Jobcenter bei 17 jähriger Tochter und die Sanktionen ?

7 Antworten

Natürlich dürfen Sanktionen erfolgen, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden.

Es gibt auch kein Recht darauf, Qualifizierungsmaßnahmen zu verweigern, auch dann nicht, wenn du diese teuren Maßnahmen als "Beschäftigungstherapie" interpretierst.

Schon klar. Aber wie dürfen diese erfolgen? Nur in ihrem eigenen Bezug oder in dem der Bedarfsgemeinschaft insgesamt? Sie selber bezieht ja nur knapp 30 Euro. 

@Wahiba80

Kann ich nicht na chvollziehen.Weiter bewerben und solange jobben. JEDER Schulabgänger findet in nur 2 Wochen einen Aushilfsjob.Beim Jobcenter abmelden.Lä cherlich wegen 30.-.

Schulende - also Freizeit - also genügend Zeit an einer Maßnahme teilzunehmen für Bewerbungen steht jeder Abend und jedes Wochende zur Verfügung

wo ist das Problem? Außerdem steht es dir nicht zu über den Wert der Maßnahme zu urteilen ...

selbstverständlich kann man in einem solchen Fall sanktionieren

sie soll sich auf die bewerbungen konzentrieren? wie meinst du das? sie hat sie geschrieben und weggeschickt - also bleibt ihr jetzt ja sowieso nur abwarten. 

wenn sie jetzt für den ausbildungsbeginn im august / september noch nichts hat, hat sie reichlich spät angefangen, sich "zu konzentrieren". 

wenn sie (ihrer meinung nach) nichts "angemessenes" findet, macht sie entweder eine maßnahme oder ein FSJ, fertig. 

Es werden täglich immer wieder neue frei

@herzilein35

Es werden täglich immer wieder neue frei. Wenn sie trotzdem nichts findet muss sie eh in die Berufsschule.

Es spielt keine Rolle, ob du als Mutter damit einverstanden bist oder nicht. Deine Tochter bezieht Leistungen und sie ist arbeitsfähig, also kann sie in Maßnahmen gesteckt werden.

Das hindert sie in keiner Weise daran, paralell dazu Bewerbungen zu schreiben.

Wie machen das denn Berufstätige? Die schreiben ihre Bewerbungen in ihrer Freizeit. Davon wird auch deine Tochter noch genug haben, so dass die Bewerbungen nicht darunter leiden werden.

Ah ja wirklich? Sie kam direkt aus der Schule und hat Anrecht darauf bis Ausbildungsbeginn in Ruhe gelassen zu werden.

Weiterhin ist sie berufsschulpflichtig mit 17 was bedeudet, dass sie ab neuem Schuljahr in die Berufsschule muss.

@herzilein35

kann sie doch neben der maßnahme machen. was hindert sie daran. wenn kind in ruhe gelassen werden möchte, kann es sich sicherlich allein durchbringen mi eigenem einkommen.

Mit 17 ist keine Maßnahme drinn. Wenn sie unter 18 ist und keine Ausbildung finden sollte, müsste sie in die Berufsschle (BVJ), da sie berufsschulpflichtig ist.

Leider drohen die Spasten immer mit solchen Sanktionen und setzen sie auch durch. Jedoch hat sie im Moment bis Ferienende oder bis 01.08. Ferien. Nur weil sie aus einer Hartz4 Familie kommt, kann man sie nicht einhach mal so in eine Maßnahme stecken. Man weiß nicht mal ob sie noch was bekommt.

Weiterhin es gibt noch genug Ausbildungsplätze und es werden täglich wieder neue offen.

Immer weiter bewerben. Selber machen die Sozis hier nichts, die können nicht vermitteln, sondern nur in unsinnige Maßnahmen stecken. Selbst von Leuten die gerade aus der Schule kamen und bei denen noch alles mit der Ausbildung offen ist. Der 01.08. und somit der erste Ausbildungsstart beginnt ja schon in drei Wochen.

Es gibt auch Bundesländer, bei denen man nach der 9. Klasse nicht mehr schulpflichtig ist und die keine Berufsschulpflicht haben.

@Laury95

Sry, habe mich verschaut, aber wir müssten schon wissen, wann sie 18 wird und in welchem Bundesland sie lebt, Berufsschulpflicht haben alle, aber auch welche nur bis zum 18. Lebensjahr.

Mit welchem Recht beschimpfst du Jobcenterarbeiter als Spasten?

Sie jaben einen sehr schwierigen,anstrengenden Job.Nicht alle sind arbeitssuchend und ehrlich.Jeden Tag sind freche,kriminelle ,faule Betrüger drunter.Diese zu entlarven und sich nicht verarschen zu lassen,gehört genauso zu ihrem Job,wie freundlich zu genehmigen.

Spasten ,oder voll behindert,sollte sowieso aus jedem Vokabelar verschwinden.Oder mal ein Praktikum in einem Behintertenheim machen.

Gesunde und unter 60 Jährige, brauchen nicht arbeitlos sein.Man kann ohne weiters umziehen,habe ich habe heute von einem Kunden gehört."In Dresden ein Jahr arbeitlos gewesen,deshalb nach Köln gezogen."

Nur die faulen Hartz 4 Empfänger,kritisieren die Arbeit, der fleißigen Jobcenter Mitarbeiter.Die fleißigen sind dankbar über jede Maßnahme,die sie aus der Arbeitslosigkeit befreit.

@Hundefreund1966

Du hast keine Ahnung  was da wirklich abgeht oft wird man da wie der letzte Dreck behandelt und Menschen um die 40 oder 50 bekommen   oft keinen Job wegen ihrem alter! Ohen  weiteres umziehen ist gar nicht möglich dazu muss man die Erlaubnis des Jobcenters bekommen sonst müssen die nichtmal die miete in der neuen Stadt zahlen!

Felißiege   Jobcenter mitarbeite  gibt es nur selten Oft sind das leute die   unkündbar sind und da als fallmanger geparkt werden weil sie ihren eigentliche n jobcenter  nicht mal ordentlich erledigen können!

@herakles3000

Schwarze Schafe gibt es in jedem Job.Mit 40 wird man überall gerne genommen.Man hat die Reife und ist noch jung.

Wieso umziehen?Wenn man dann schon wieder zum Jobcenter rennt,dann kann man sich den Umzug doch gleich sparen.Für einen bezahlten 40 Stundenjob umziehen,dann brauchst du niemanden mehr fragen.