Muss man Guthaben aus Betriebskostenabrechnung der ARGE mitteilen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Sanktion im Sinne einer Kürzung der Regelleistung nach § 31 SGB II darf natürlich nicht verhängt werden.
Allerdings kann vorübegehend ganz die Leistungszahlung eingestellt werden, bis du deiner Mitwirkungspflicht - die du im Übrigen auf jeder Weiterbewilligung mit deiner Unterschrift zur Kenntnis genommen hast (Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.) - nachgekommen bist.
Natürlich handelt es sich bei einem BK-Guthaben um eine mitteilungspflichtige Änderung der Verhältnisse. Ob und inwieweit das Guthaben komplett angerechnet werden darf, richtet sich nach dem Modus der Heizkostenübernahme (ggf. muss da noch etwas herausgerechnet werden).

Da die Nebenkosten Bestandteil der Kosten der Unterkunft sind und von der ARGE bezahlt werden, mussen Guthaben gemeldet werden und werden entsprechend verrechnet. Im anderen Fall übernimmt die ARGE auch Nachzahlungen in angemessener Höhe, das hättest du nicht zahlen müssen.

Genau so ist es richtig.

DH

Bei uns unterschreibt jeder Antragsteller, dass er Änderungen in den KdU und Nebenkostenabrechnungen umgehend mitteilt.

Entgegen dem, was hier einige schreiben, ist eine Rückzahlung kein Einkommen und darf auch nicht als solches angerechnet werden. Allerdings werden die KdU in tatsächlicher Höhe gezahlt. Die Arge leistet dabei die monatlichen Abschläge und die Nachzahlungen und streicht natürlich auch Rückzahlungen ein.

Bestandteile der Wohnkosten, die nicht in den KdU enthalten sind und die der Betreffende daher aus der RL trägt, fallen aber nicht darunter. Dies sind insbesondere die Energiekosten für das Warmwasser. Die sind oft in der Heizkostenrechnung mit drin, so dass eine Heizkostenrückzahlung z.T. nicht an die Arge abgeführt werden muss.

Achso: Mit einer Einstellung der Leistungen drohen sie immer, wenn sie etwas einfordern. Das ist ein Standard-Textbaustein.

Stimmt: bei der KdU läuft die rechtlich saubere Argumentation in der Tat über die "tatsächliche Höhe".

@VirtualSelf

Achso, ich vergas: Eine Rückzahlung beispielsweise bei Strom ist kein Einkommen und darf auch nicht als solches angerechnet werden. Es ist quasi angespart, was nicht nur erlaubt sondern sogar gefordert wird.

Du hättest das Guthaben bei Rückzahlung angeben müssen.

Du mußt jede Veränderung sofort der Arge mitteilen! Mit der BKA hatt sich ja auch deine Miete und die heizkosten geändert. Die BKA wird auch angerechnet! Ich gebe jedes Jahr meine BKA bei der Arge ab. Denn wenn sie einen erst dazu auffordern, sieht das nicht so gut aus. Also gebe deine BKA in Zukunft immer gleich ab. Du bekommst doch mit deinen neuen bzw.Weiterbewiligungsschreiben doch auch ein Merkblatt mit, in dem steht drin, das du jede Veränderung der Arge mittzuteilen hast!! Eine Sanktion ist dann rechtens, wenn du ihrer Aufforderung nicht nach kommst!!