Samstags arbeiten mit 16?

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aber darf ich jeden Samstag arbeiten als Minderjährige?

Im § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz Abs. 1 steht zwar: "An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden", da gibt es dann aber noch den Abs. 2 der die Ausnahmen regelt in denen Samstagsarbeit erlaubt ist.

Am Schluß des § 16 Abs. 2 steht dann noch: "Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben".

Wie so oft, gibt es auch hier wieder Ausnahmen. In manchen Branchen muss am Samstag gearbeitet werden (z.B. Friseure), wichtig ist aber, dass Minderjährige nur an fünf Tagen/Woche beschäftigt werden dürfen und dass der Ersatzruhetag für Samstagsarbeit so gelegt werden soll, dass zwei Ruhetage aufeinander folgen sollen (§ 15 JArbSchG), was bei Dir dann der Montag wäre.