Lt. Gesetz ein Samstag im Monat frei?

7 Antworten

damit ist sicher nicht der samstag gemeint, sondern i-ein werktag. wenn du IMMER samstags arbeitest, hast du dafür ja einen anderen tag in der woche frei

Was Du vermutlich gehört hast, ist die Regelung des § 11 Abs. 3 ArbZG, dass ein Ersatzruhetag zusteht, wenn Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt werden. Dass man einen Anspruch auf einen freien Samstag im Monat hat, kenne ich zumindest nicht und ich finde keine gesetzliche Grundlage dafür.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es eine gesetzlich festgeschriebene 40-Stunden-Woche nicht gibt. Die tägliche Arbeitszeit ist abhängig von den Werktagen und bis zu 48 Stunden pro Woche frei verhandelbar. Denn § 3 ArbZG spricht nur davon, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten dürfe. Die Woche hat jedoch sechs Werktage und somit ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich zulässig.

Wo ein gesetzt gibt es nicht

Da muss ich dich leider enttäuschen

Wie alt bist Du denn? Es gibt im Jugendarbeitsschutzgesetz den § 16 der besagt dass mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben sollen. Für Volljährige AN gibt es so ein Gesetz nicht.

Der Samstag ist ein "normaler" Werktag.

Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Betriebsrat der bei Schichtplänen ein Mitspracherecht hat?

Der Samstag gilt für viele Arbeitnehmer je nach Branche als normaler Arbeitstag. Nur im Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich eine Regel zur Samstagsarbeit sowie zur Sonntagsarbeit.(§§ 16 und 17 JArbSchG).