Rundfunkbeitrag (GEZ) Befreiung im Urlaubssemester?

5 Antworten

Ich denke wenn das Jahreseinkommen zu niedrig ist gibts eine Befreiung. Das ganze wird aber denke ich immer Jahresweise vom 1.Jan bis 31.Dez gerechnet. Musst du also nachrechnen.

Seit wann wird denn ein Jahreseinkommen von denen berücksichtigt?

Wenn du keine BAföG-Leistungen beziehst, hast du deshalb keinen Anspruch auf Befreiung.

Solltest du allerdings über eine amtliche Bescheinigung verfügen, dass dein Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz plus Wohnungskosten liegt bzw. nicht um höchstens 17,50 € diesen Betrag übersteigt, so kannst du versuchen, einen Antrag auf Befreiung aus besonderen Härtegründen zu stellen. Es gibt eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für einen Studenten, der wegen Beginn eines Zweitstudiums kein BAföG erhält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, dafür musst du Bafög bekommen.

Ob du andere Gründe außer Bafögbezug hast, solltest du prüfen.

Für dieses Semester nein ;) Du beziehst kein Bafög an der Stelle

Nö, kein BAföG, keine Befreiung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung