Rundfunkbeitrag BaFög befreiung auch für Eheman?

4 Antworten

ja wenn dein ehemann bafög bekommt, dann kannst du dich befreien lassen oder er dich. dazu muss ein antrag auf befreiung gestellt werden. rückwirkend ist dies in der regel nur zwei monate mgl. ab bescheiderstelldatum.

in diesem fall gibt es also für dich keine rückwirkende befreiung mehr, das habt ihr leider verpasst. reiche so schnell wie möglich einen antrag auf befreiung, bescheidkopie, als auch kopie der eheurkunde ein, dann wird der befreiung auch stattgegeben.

Nein. Wenn einer im Haushalt lebt, der über Einkommen verfügt, muss derjenige bezahlen, der das Einkommen hat. Rückwirkend gibt es sowieso niemals etwas zurück. Man muss einen Antrag auf Befreiung stellen und alle Personen, die im Haushalt ein Einkommen haben, angeben.

nadannn  25.01.2015, 18:00

falsche atnwort. so pauschal kannst du das nicht sagen. zwangsangemeldete werden beispielsweise rückwirkend ab anmeldung befreit mit einem laufenden bescheid.

eine befreiung in der konstellation ehe und partner bafög ist ebenfalls möglich. sobald die unterlagen vorliegen wird auch befreit werden.

Leider sind die bisherigen Antworten unzutreffend. In § 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) - das ist die jetzt geltende gesetzliche Regelung - ist ausdrücklich geregelt, dass die dem Antragsteller gewährte Befreiung auch für den Ehepartner innerhalb der gleichen Wohnung wirkt. Du bist danach also nicht beitragspflichtig, solange dein Ehepartner wegen BAföG-Empfang tatsächlich vom Zentralen Beitragsservice (ZBS) auf Antrag befreit ist. Wenn du danach nicht zahlungspflichtig bist, hast du deine Beiträge ohne Rechtsgrund geleistet und kannst sie innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 10 Abs. 3 RBStV vom ZBS zurückfordern.

ich habe 1jahr gezahlt in dem ich schon in Ehe war