Rundfunkbeitrag in der WG, wenn einer Bafög bezieht?

8 Antworten

Die Mitbewohnerin, die BAföG bezieht, muss sich erst einmal mit Antrag beim Beitragsservice befreien lassen. So lange das nicht geschehen ist, muss sie auch (anteilig) zahlen. Keinesfalls wirkt die Befreiung eurer Mitbewohnerin auch für die anderen WG-Mitglieder. Ist sie tatsächlich bereits befreit, dann muss also einer von euch beiden anderen sich anmelden und alle drei Monate die 52,50 € zahlen. Ihr müsst nur entscheiden, wer sich anmeldet. Der andere erstattet ihm dann die Hälfte, also 26,25 €. So haben beide gespart.

Du siehst das vollkommen richtig, nur wer Bafoeg bezieht, kann sich befreien lassen und ist dann befreit, auf Mitbewohner trifft das nicht zu und damit gilt weiterhin, einer im Haushalt muss zahlen.

Du und der andere ohne Bafoeg, ihr koennt euch aber den Betrag teilen, einer zahlt und meldet sich an, der andere gibt ihm das Geld.

Die Befreuung selbst gilt immer nur fuer die Person selbst und dessen Ehegatte und minderjaehrige Kinder, der Haushalt an sich ist dadurch aber nicht befreit, gibt es weitere Mitglieder, dann wendet sich die Rundfunkgebuehrenzentrale oder wie auch immer das Ding jetzt heisst, an die anderen Haushaltsmitglieder.

Es gibt diverse Kriterien die dazu führen, um sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Aktuell gilt ja das Prinzip: "Die Abgabe muss pro Haushalt geleistet werden", Was bei euch konkret heißen würde, dass die Abgabe dann eben jemand anderes zu leisten hat, der nicht von der Gebühr befreit ist.

Rein technisch ist das eh schon eine Katastrophale Regelung, die man nicht wirklich überprüfen/durchsetzen kann, da nirgends geregelt ist, welche Kriterien eine Person zu einem Haushalt hinzufügt.

Was Punkte betrifft, wie 'Rechtens' der Beitragservice überhaupt ist, ist sowieso sehr fragwürdig und bewegt sich sehr in der Grauzone. Sofern nur eine Person bei euch vom Beitragservice angeschrieben wurde, und diese dann eine Beitragsbefreiung durchsetzen konnte (die nur für sie gilt), dann würde ich es dabei belassen. Der Ärger geht erst dann weiter, wenn ihr als WG Mitbewohner auch Post von denen erhaltet... 

Georg63  25.08.2015, 15:55

Schlechter Rat.

Wer zum Haushalt gehört ist durch die Anmeldung beim Bürgeramt ganz einfach festgelegt. Von dort bezieht die "GEZ" auch die Infos. Bei jeder Ummeldung wird eine Nachricht an die "GEZ" geschickt.

Die schreiben dann an, wen sie wollen - entweder nur einen oder alle zugleich - ist auch egal.

Wenn einer befreit wird, ist der nächste dran.

Wenn man sich nicht anmeldet, kann man noch nach Jahren mit einer Nachforderung rechnen, gegen die man sich nicht wehren kann.

Besser ist der Rat von ichausstuggi, weil so der Beitrag gerecht verteilt werden kann.

Die rechtlichen Vorbehalte kannst du beiseite legen, da der Beitrag per Gesetz festgelegt wurde und dieses Gesetz bereits auf Verfassungskonformität geprüft wurde.

KnusperPudding  25.08.2015, 16:33
@Georg63

Ich gebe zu, es kein optimaler Rat, aber als schlecht lasse ich das hier nicht auf mir sitzen.

Schon mal vorab: ich habe nicht vor mich mit dir anzulegen, also wenn es so rüber kommen sollte: Tut mir leid, so ist es nicht gemeint.

Dass Kosten fair aufgeteilt werden, ist durchaus immer fair, aber meiner Meinung nach ist diese Zwangsabgabe jedoch an sich nicht fair, da der Beitrag einfach unrechtmäßig ist.

Für den Hinweis mit dem Bürgeramt bin ich dir ehrlich gesagt dankbar, das hatte mich auch schon mal interessiert gehabt.

Jedoch: Sind z.B. ein paar der WG mitglieder noch zuhause gemeldet, jedoch wohnen tatsächlich in der WG ist es schon mal schwierig hier mit dem Bürgeramt als Argument zu kommen.

Und zuletzt wäre mir noch wichtig gesagt zu haben, Wenn der Service auf Konformität geprüft wurde, heißt noch lange nicht, dass die Prüfung ein positives Ergebnis davon getragen hat. Ich für meinen Teil habe diesbezüglich keinerlei Informationen bezüglich eines Ergebnisses.

Versteh mich nicht falsch: Wenn ich Dienste wie Radio nutze, bin ich auch bereit dafür zu zahlen, jedoch möchte ich mich nicht einer Zwangsabgabe unterwerfen.

Georg63  26.08.2015, 17:31
@KnusperPudding

Es geht hier nicht ums Rechthaben, sondern darum, das der Frager die für ihn beste Antwort bekommt.

Wer zu Hause gemeldet ist, braucht auch keinen extra Beitrag für die WG zahlen, es sei denn er gibt freiwillig seine 4 Euro dazu.

Wenn alle den Kopf in den Sand stecken ist hinterher einer der Dumme, denn der kann sich nicht gegen die komplette (Nach-) Forderung wehren.

Mit "überprüft" meinte ich, dass alle Urteile zugunsten der Anstalten ausgefallen sind und zwar sowohl die Klage gegen die grundsätzliche Zulässigkeit des Gesetzes (Verfassungsgericht) als auch Klagen gegen die Durchführung des Gebühreneinzugs (Oberlandesgericht).

KnusperPudding  27.08.2015, 10:34
@Georg63

Ja, ich stimme zu: Für den Fragesteller ist das zugegeben sicherlich keine Musterlösung, aber auch nicht falsch.

Wenn nur einer in WG gemeldet ist, der vom Beitrag befreit ist, kann es hier keinen Dummen geben, der den Kopf trotzdem hinhalten muss.

Es ist ja nicht so dass ich dir nicht glauben möchte zwecks der 'Überprüfung', nur hast du da irgendwelche Quellen? Wie gesagt, ich habe hierzu nichts gefunden und das Thema würde mich wirklich interessieren.

Desweiteren hätte ich gerne deine Meinung zum Thema: Zwangsabgabe, sofern du diese Meinung mitteilen möchtest.

Nein, nur wenn alle Bafög beziehen.

Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.

Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Ich kann nicht verstehen wie hier alle Schreiben, das man das Zahlen muss... Zahlt ihr auch bsw. der Telekom 50€ im Monat für Dienste die ihr nie nutzt ?

Diesen blödsinn "Rundfunkbeitrag" muss man nicht Zahlen! Auch diese Argumente "Du musst Zahlen, weil du unsere Dienste nutzen könntest"... sind völliger schwachsinn!

Demnach kann ich jeden wegen Massenmord, Terrorverdacht, Landesverrat verklagen, weil jeder kann soetwas machen! Genauso könnte ich Kindergeld beantragen, die Kinder sind zwar noch nicht vorhanden, aber die Gerätschaft schon...

Diese System Funktionert nur über Angst & Unwissenheit der Leute! Schlagt doch mal ein paar Gesetzesbücher auf & macht euch über EURE Rechte schlau!!

Was denkt ihr, wenn ihr bei SKY monate lang nicht Zahlt, glaubt ihr die laufen euch hinterher ? Die Sperren euren Zugang & das war es dann.

Selbiges gilt für euren ISP-Anbieter, die rennen euch nicht hinterher oder nerven euch mit Leeren Drohungen, die kappen euch die Leitung & dann ist das Ding für die erledigt!

Ihr könntet niemals solche Dienste mehrere Monate nutzen, ohne zu bezahlen!

Ich z.B Zahle seit Januar keinen Cent an den Karnevalsverein, der sich Beitragsservice schimpt! Weil ich es nicht muss! Ich nutze deren Dienste in keinster weise, also bekommen die von mir entsprechend NIX!


Zuko540  27.10.2015, 22:49

Der RBStV ist ein gültiger Staatsvertrag der durch die Gesetze vom Bundesland ins Landesrecht übernommen worden ist und der RBStV hat damit eine Wirkung, wie ein Gesetz und ist wie ein Gesetz zu behandeln.

Und es ist egal wer die Dienste nicht nutzt jeder Haushalt muss bezahlen (§ 2, Absatz 1 und 2 RBStV) oder der Rundfunkbeitrag wird zwangsvollstreckt, per Gerichtsvollzieher oder durch eine andere Vollstreckungsbehörde.