Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich befreit bin und mein Freund nicht Hauptmieter ist?

7 Antworten

Wie können wir ihn vom Rundfunkbeitrag befreien?

Gar nicht.

Ihr geltet, da nicht verheiratet, als WG.

Zusammen wohnen – weniger zahlen.

Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.

Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

er kann sich nur befreien lassen, wenn er Bafoeg erhaelt, sonst muss er zahlen, was im Mietvertrag steht, das interessiert niemanden, er wohnt dort und ist dort gemeldet, also muss er zahlen, ob er nun Hauptmieter, Untermieter oder Freund der Mieterin ist. Fakt ist und bleibt, er lebt im Haushalt und einer aus dem Haushalt muss eben zahlen.

Ganz einfach. Er muss selber auch Bafög o.ä. kriegen und befreit sein oder ihr musst heiraten. Die Befreiung gilt nur für dich selber und deinen Ehemann oder beim Standesamt eingetragen Lebenspartnerin bei einer gleichgeschlechtliche Partnerschaft, aber nicht für einen Freund. 

... und warum sollte er befreit werden können? Wenn ein Student ohne Leistungen nach dem BAföG einzieht, muß der ja auch wuppen für die Wohnung!

Auch wenn dir meine Antwort nicht gepasst hat: Es geht nicht.

Wie können wir ihn vom Rundfunkbeitrag befreien?

Das finde ich ziemlich daneben. Andere zahlen ja auch.