Rückzahlung der Anwärterbezüge (Bayern)?

2 Antworten

Wenn ich die Prüfungen des ersten Semesters nicht bestehe, muss ich dann die Anwärterbezüge meines Dualen Studiums als Beamter in Bayern zurückzahlen?

Dann hast du doch die Möglichkeit deine Prüfung zu wiederholen!

Wenn du dies allerdings nicht tust und aus dem Beamtenverhältnis aussteigen möchtest, kommt es darauf an, was in deinem Vertrag steht und auch welches Beamtenrecht zutrifft.

Also in BW musst du die Anwärterbezüge nur bei eigener Kündigung NACH einer gewissen Zeitspanne (Als PB in BW wären das glaube ich knapp 12-14 Monate, zirka genau kann ich es nicht sagen) oder bei Kündigung nach Pflichtverstoß nachzahlen, wenn du eine Etappe der Ausbildung nicht bestehst sollte das eig. auch in Bayern nicht der Fall sein.