Bundespolizei Anwärterbezüge zurückzahlen?

3 Antworten

Laut dieser Tabelle erhält man im mittleren Dienst 1168,99 € und im gehobenen Dienst 1223,38 € an Anwärterbezügen monatlich.

Die Rückzahlung betrifft meines Wissens nach aber nur das Studium (also gehobener Dienst).

Beim Abbruch während der Ausbildung muss alles zurückgezahlt werden, was man erhalten hat. Kündigt man innerhalb der ersten paar Jahre nach der Ausbildung, muss ein Teil der Anwärterbezüge zurückgezahlt werden.

Gleiches gilt für Anwärtersonderzuschläge, falls diese gezahlt werden. Bei diesen gilt das sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst.

Das kommt auf die Gründe an. Meiner Meinung nach betrifft es den mD ebenso wie den gD, warum sollte es anders sein?

Es gibt aber bundeslandabhängige Unterschiede.

Gruß S.

Anwärterbezüge sind das Gehalt während der Ausbildung. Weshalb also sollten diese beim Abbruch der Ausbildung zurückgefordert werden?