Studium abbrechen. Stipendium zurückzahlen?

3 Antworten

Genaueres muss im Vertrag geregelt sei. Ggf. Durch Verweis auf andere Regelungen. Gesundheitliche Probleme bedeuten ja auch nicht immer gleich komplette Arbeitsunfähigkeit.

Das kommt ganz auf die vertraglichen Regelungen an. Einige Stiftungen
haben es vertraglich so geregelt, dass Leistungen, die einmal
gewährt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen.

Andere allerdings haben Klauseln im Vertrag, dass die Leistungen an einen erfolgreichen Abschluß gekoppelt sind und zurückgezahlt werden müssen, sollte es nicht zu einem Abschluß kommen -  da musst Du mal in Deinen Vertrag schauen

Das steht in deinem Vertrag. Den solltest du lesen.